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Fortbildung und Beratung für Betriebsräte und Personalräte


IconBroschuere

Die neue PRAXIS-Seminarbroschüre 2012/2013 können
Sie ab sofort ...

Achtung:
Alle bisherigen Programmbroschüren und Informationen
ver-
lieren ab 1.1.2012 ihre Gültigkeit. Alle Angebote sind freibleibend


Das ändert sich 2012 stern Unsere Gesundheit – nie war sie so wertvoll wie heute stern Der EGMR schützt die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer.

mehr Informationen


Seminare demnächst bei PRAXIS:

Einführung in die Personalratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps

13.02.-17.02.2012

Offenbach am Main

anmelden

12-1410-01

Arbeitszeit gestalten

27.02.-02.03.2012

Offenbach am Main

anmelden

12-2010-01

Das Sekretariat der Interessenvertretung 1

05.03.-07.03.2012

Offenbach am Main

anmelden

12-4210-01

Das Sekretariat der Interessenvertretung 2

07.03.-09.03.2012

Offenbach am Main

anmelden

12-4211-01

Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps

12.03.-16.03.2012

Offenbach am Main

anmelden

12-1010-03

Gefährdungsbeurteilung zu körperlich und psychisch belastenden Arbeitsbedingungen

23.04.-27.04.2012

Oberstdorf/Allgäu

anmelden

12-3111-01


Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008
CertEuropa

  Zitat der Woche:

"Faulheit ist Dummheit des Körpers, und Dummheit Faulheit des Geistes"

Johann Gottfried Seume 1763-1810, dt. Schriftsteller und Publizist


Wir über unser Angebot:

PRAXIS – Fortbildung und Beratung führt Seminare extern und als firmeninterne Schulungen durch. Außerdem führen wir Beratung als Sachverständige durch, sowie Coaching und Moderation von Sitzungen und Klausurtagungen von Interessenvertretungen.

Unsere Dienstleistung bieten wir an für den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischen Betriebsrat, Personalrat, Bezirks-, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV, die Gesamt JAV, die Konzern JAV, die Schwerbehindertenvertretung. Außerdem für Mitglieder im Wahlvorstand, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und der Mitarbeitervertretung.

PRAXIS-Veranstaltungen sind erforderlich nach
§ 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz BetrVG,
§ 46 (6) Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG
und den entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze LPVG,
§ 96 (4) Sozialgesetzbuch IX SGB IX Schwerbehindertenrecht,
§ 26 Mitbestimmungsgesetz MitbestG,
§ 19 (3) MVG.EKD.

Zu allen unseren Seminaren bieten wir immer auch Kinderbetreuung an.