Fortbildung und Beratung für Betriebsräte und Personalräte
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lieren ab 1.10.2009 ihre Gültigkeit.
Alle Angebote sind freibleibend
Seminare demnächst bei PRAXIS:
Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps
Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – kompakt
Grundlagen der Betriebsratsarbeit 2 – kompakt
EDV im Büro der Interessenvertretung 1 – für EDV-Neulinge
Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps
Grundlagen der Betriebsratsarbeit 4 – kompakt
Grundlagen der Betriebsratsarbeit 3 – Personelle Maßnahmen
Grundlagen der Betriebsratsarbeit 2 – Geschäftsführung
Grundlagen der Betriebsratsarbeit 3 – Personelle Maßnahmen
Berufliche und wirtschaftliche Entwicklung
Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps
Moderne Personalwirtschaft mit SAP ERP und SAP Business Warehouse
| Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 |
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"Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage."
David Lloyd George 1863-1945, engl. Staatsmann
Wir über unser Angebot:
PRAXIS – Fortbildung und Beratung führt Seminare extern und als firmeninterne Schulungen durch. Außerdem führen wir Beratung als Sachverständige durch, sowie Coaching und Moderation von Sitzungen und Klausurtagungen von Interessenvertretungen.
Unsere Dienstleistung bieten wir an für den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Europäischen Betriebsrat, Personalrat, Bezirks-, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV, die Gesamt JAV, die Konzern JAV, die Schwerbehindertenvertretung. Außerdem für Mitglieder im Wahlvorstand, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und der Mitarbeitervertretung.
PRAXIS-Veranstaltungen sind erforderlich nach
§ 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG,
§ 46 (6) Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG
und den
entsprechenden Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze
LPVG,
§ 96 (4) Sozialgesetzbuch IX SGB IX
Schwerbehindertenrecht,
§ 26 Mitbestimmungsgesetz MitbestG,
§ 19 (3) MVG.EKD.
Zu allen unseren Seminaren bieten wir immer auch Kinderbetreuung an.




