21.12.2005
Das ändert sich ab 1.1.2006
Der Bundesrat hat am 21.12.2005 die ersten Reformgesetze abgesegnet. Für Arbeitnehmer sind dabei von besonderer Bedeutung die Themen Abfindungen, Steuerfreiheit von Heirats- oder Geburtsbeihilfen (-prämien) und die 58-Regelung.
58er-Regelung
Die so genannte 58er-Regelung für ältere Arbeitnehmer wird bis Ende 2007 verlängert. Demnach erhalten Arbeitslose auch dann Arbeitslosengeld, wenn sie nicht mehr für den Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie möglichst frühzeitig in Rente gehen (worüber man sich erstmal ausschweigt).
Abfindungen
Auf Abfindungen gewährte der Gesetzgeber bislang einen Freibetrag bis zu 11.000 Euro. Dieser wird abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2006 müssen Abfindungen voll versteuert werden. Abfindungen, die im laufenden Jahr zugesagt wurden aber erst im kommenden Jahr ausgezahlt werden, bleiben davon verschont. Das gilt auch für Zahlungen, bei denen noch eine Klage anhängig ist.
Heirats- oder Geburtsprämien
Arbeitnehmer, die von ihrem Chef eine Heirats- oder Geburtshilfe bekommen, müssen diese von 2006 an versteuern. Bislang waren Zahlungen bis 315 Euro steuerfrei. Eine kurze Schonfrist gilt allerdings noch: Weil die Hilfe auch drei Monate vor Geburt oder Hochzeit gezahlt werden darf, bleibt der Bonus steuerfrei, wenn Geburt oder Trauung bis spätestens 31. März 2006 stattfinden und die Prämie noch im Jahr 2005 gezahlt wird und den Berechtigten auch noch 2005 zugeht.
Eigenheimzulage
Zum 1. Januar wird die Eigenheimzulage gestrichen. Altfälle sind nicht betroffen. Auch wer noch im laufenden Jahr eine Baugenehmigung beantragt oder einen Kaufvertrag unterzeichnet hat, kommt noch in den Genuss der Zulage. Die Förderung betrug bisher jährlich 1.250 Euro plus 800 Euro je Kind. Sie wurde acht Jahre lang gezahlt. Nach einer Übergangszeit soll die Maßnahme Einsparungen von rund sechs Milliarden Euro jährlich bringen.
Immobilien
Die degressive Abschreibung bei vermieteten Immobilien entfällt. Wer also bislang Wohnungen kaufte oder baute, um sie zu vermieten, konnte in den ersten zehn Jahren nach Fertigstellung je vier Prozent der Kosten abschreiben, in den darauf folgenden acht Jahren 2,5 und in den darauf folgenden 32 Jahren jeweils 1,25 Prozent. Diese Regelung gilt ab 2006 nur noch für Altfälle. Wer ab kommenden Jahr Kosten geltend machen will, für den gilt eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr.
Lkw-Maut
LKW-fahrer, die der Autobahnmaut über Ausweichstrecken entgehen wollen, können künftig gestoppt werden. Die Verkehrsbehörden dürfen solche Schleichwege künftig beschränken oder verbieten. Dazu sollen neue Schilder aufgestellt werden. Hintergrund: Einzelne Abschnitte von Bundesstraßen sind mit bis zu 70 Prozent mehr Lkw-Verkehr belastet.
Rasen und Drängeln
Für Raser und Drängler wird es von Mai 2006 an teurer: Wer zu schnell fährt, muss mit einer Höchststrafe von 250 Euro statt bislang 150 Euro, mehr Punkten und einem dreimonatigen statt einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Steuerberatungskosten
Private Steuerberatungskosten sind künftig nicht mehr absetzbar. Betroffen davon sind etwa Kosten für Beratungen zu Kindern oder zum Ausfüllen des Mantelbogens. Nicht betroffen sind die Aufwändungen für den beruflich bedingten Teil der Steuererklärung - etwa wenn der Steuerberater die Anlage N ausfüllt. Steuerberaterkosten sind keine Sonderausgaben mehr, sondern Werbungskosten.
Steuersparfonds
Noch ein Schlupfloch für Mehrverdiener wird geschlossen: Steuersparfonds wie Schiffsbeteiligungen, Windkraft- oder Medienfonds. Künftig dürfen Verluste aus solchen Fonds nur noch mit späteren Gewinnen aus derselben Quelle verrechnet werden. Bislang konnten die Verluste mit anderen Einkünften gegen gerechnet werden, was die Steuerlast reduzierte. Die Maßnahme greift rückwirkend ab dem 11. November 2005. Der Bund erwartet Mehreinnahmen von jährlich 550 Millionen Euro.
Unterkunftskosten …
… von Langzeitarbeitslosen sind vorerst als Thema vom Tisch: Der Bund wird den Kommunen auch im kommenden Jahr die Kosten in Höhe von 29,1 Prozent überweisen. Im Laufe des kommenden Jahres soll aber eine Neuregelung beschlossen werden. Der Bund hatte ursprünglich eine Absenkung seines Beitrages angestrebt, darüber mit Ländern und Kommunen aber keine Einigung erzielt.
Weitere Arbeitsmarktmaßnahmen
Ich-AGs wird es bis 30. Juni 2006 geben. Dabei handelt sich um staatliche Zuschüsse für arbeitslose Existenzgründer.
Entgeltsicherung für die Arbeitslose, die einen geringer entlohnten Job als ihren früheren annehmen und dafür befristet einen Teilausgleich erhalten wird verlängert.
Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 einstellen und für diese keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten müssen, profitieren von dieser Förderung weiter bis Ende 2006.
Winterreifen
Autofahrer müssen sich und ihr Vehikel den Wetterverhältnissen anpassen. Dazu gehört auch, eine "geeignete Bereifung" sowie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sind fällig, wenn dabei Verkehrsbehinderungen ausgelöst werden.
Wohnmobile
Besitzer von Wohnmobilen müssen mehr Steuern zahlen. Camper über 2,8 Tonnen, die bislang der günstigeren Nutzfahrzeug-Besteuerung unterlagen, werden schrittweise bis 2011 an die Pkw-Besteuerung herangeführt. Entscheidend ist dann nicht mehr das Gewicht des Fahrzeugs, sondern Hubraum und Schadstoffausstoß. Allerdings erhalten Wohnmobilbesitzer von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.
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