09.02.2009
Bespitzelung von Arbeitnehmer/innen
Immer häufiger wird bekannt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten bespitzeln lassen. Lidl, T-Com und Deutsche Bahn sind die jüngsten Beispiele. Betriebliche Interessenvertretungen können dem entgegenwirken.
Datenschützer begehren auf. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau am 05.02.2009 äußerte sich Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz „entsetzt über das Verhalten der Bahn“. Nach seiner Aussage sei ein verdachtloser Abgleich von Mitarbeiterdaten nicht verhältnismäßig und durch das Datenschutzrecht nicht gedeckt. Es müsse eine Verhältnismäßigkeit zwischen dem berechtigten Interesse des Unternehmens und den schutzwürdigen Belangen der betroffenen Beschäftigten bestehen. Diese Abwägung sei z. B. bei der Bahn nicht vorgenommen worden, sondern statt dessen hätte ein unterschiedsloses Screening der Beschäftigten stattgefunden. Offensichtlich wurden weder datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten noch die Bestimmungen des Bundesbeamtengesetztes, das nach wie vor für die beamteten Bahnmitarbeiter/innen gilt.
Peter Schaar fordert ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, das im Umgang mit Arbeitnehmerdaten im Rahmen des Arbeitsvertrages klare Vorgaben macht. Bei Zweckänderungen der Datennutzungen müssten dann die Betroffenen, Betriebsrat und betriebliche Datenschutzbeauftragte vorher informiert werden. Eine heimliche Überwachung müsste ausgeschlossen werden.
Vielen von uns ist nicht bewusst, dass in der heutigen Zeit unser Verhalten mittels Videokameras, Handys, Karten und Internet überall beobachtet, registriert und bewertet wird. Von wem und wofür diese Daten verwendet werden ist nicht transparent und nicht bewusst. Der private Bereich, in dem wir nicht überwacht und kontrolliert werden, schrumpft immer mehr zusammen.
„Die Privatsphäre ist eine unverzichtbare Voraussetzung für freie Meinungsbildung und damit einer freien Gesellschaft – totalitäre Systeme haben stets versucht, sowohl die öffentliche als auch die private Sphäre vollständig zu kontrollieren,“ so Schaar.
Auch im Betrieb ist die Privatsphäre der Beschäftigten zu wahren und zu respektieren. Auch hier gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Arbeitgeber und Interessenvertretung sind gesetzlich dazu verpflichtet diese, sowie die Selbstständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer/innen zu wahren und zu fördern. Doch leider sieht die Realität häufig anders aus. Wie die eingangs genannten Beispiele zeigen, haben Arbeitgeber offenbar keine Scheu, sich über gesetzliche Bestimmungen hinweg zu setzten und ihre Beschäftigten auszuspionieren.
Die betrieblichen Interessenvertretungen haben die Aufgabe dafür sorgen, dass die Beschäftigten vor der Willkür der Arbeitgeber geschützt werden. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte aktiv zu werden. Ziel für jede Interessenvertretung sollte es sein, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur Mitarbeiterdatenverarbeitung mit dem Arbeitgeber abzuschließen und diese durchzusetzen. Dort kann geregelt werden, welche Mitarbeiterdaten für welche Zwecke verwendet werden dürfen, welche Personen Zugriff haben und wie die Inforationswege innerhalb des Betriebes/der Dienststelle laufen sollen. Solche Regelungen sind heutzutage unverzichtbar. Dort wo es bereits Vereinbarungen gibt, sollten diese aufgrund der Vorkommnisse überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Interessenvertretungen können auf diese Weise dazu beitragen, dass die Bespitzelung der Beschäftigen erschwert wird. Allein die öffentliche Debatte im Betrieb/in der Dienststelle trägt erheblich zur Sensibilisierung aller Beteiligten bei.
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