16.04.2009
DIE LINKE sagt Nein zu Betriebsratsgründung
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat offenbar kein Interesse an einer Interessenvertretung in den eigenen Reihen. Das Anliegen einer Betriebsratsgründung der Fraktionsmitarbeiter/-innen wurde von den Abgeordneten mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.
Dies geht aus einem Bericht vom 11.04.2009 der Zeitung Neues Deutschland hervor. Dem Bericht zufolge mussten die Mitarbeiter/-innen der Linksfraktion im Bundestag in den letzten Tagen folgende Mitteilung zur Kenntnis nehmen: „Leider müssen wir Euch mitteilen, dass unsere Initiative zur Bildung einer fraktionsweiten Interessenvertretung für die Abgeordnetenmitarbeiter vorerst gescheitert ist.“ Momentan gibt es unter den 53 Abgeordneten der LINKEN im Bundestag keine Mehrheit für eine Interessenvertretung. Damit hat sich das Thema der Gründung eines Betriebsrates zunächst erledigt, so die Initiator-/innen des Vorhabens weiter.
Dies war nicht der erste Versuch der persönlichen Mitarbeiter/-innen der Abgeordneten ihr Recht auf Gleichstellung bezüglich einer Mitbestimmung durchzusetzen. In dieser Wahlperiode scheiterten bereits mehrere Versuche eine fraktionsweite Interessenvertretung zu etablieren. Die Abgeordneten der LINKEN schieben immer wieder Bedenken und Einwände formaler juristischer Natur vor, die gegen einen Betriebsrat sprächen: Sie argumentieren, dass die vom Bundestag den Abgeordneten zur Verfügung gestellten Gelder ausschließlich für die parlamentarische Arbeit, nicht aber für Betriebsratsarbeit vorgesehen seien. Unterstützung erhielten sie hierbei regelmäßig von Bundestagsabgeordneten anderer Fraktionen.
Selbst ein Gutachten, in dem der Staatsrechtler Bodo Pieroth ganz eindeutig feststellte, dass die Verfassung der Bundesrepublik keine mitbestimmungsfreien Räume vorsehe, änderte nichts an dieser Situation. 150 Mitarbeiter/-innen unterzeichneten daraufhin einen Aufruf zur Gründung eines Betriebsrates, der in der letzten Fraktionssitzung vor Ostern diskutiert, letztlich aber mangels einer Mehrheit unter den Abgeordnete als gescheitert erklärt wurde. Mittlerweile haben die Fraktionsvorsitzenden Gysi und Lafontaine Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) damit beauftragt für Klarheit in der für sie scheinbar unklaren Rechtslage zu sorgen.
Verständlicherweise fühlen sich die Mitarbeiter/-innen von den Abgeordneten im Stich gelassen und hingehalten, sind es doch gerade die linken Parlamentarier, die in aller Regel in der Öffentlichkeit am lautesten nach Mitbestimmung in Unternehmen und Dienststellen schreien. Die erhobenen Ansprüche scheinen nicht für die eigenen Mitarbeiter/-innen zu gelten. So heißt es in einer Informationsbroschüre seitens der Mitarbeiter/-innen dann auch: „Offensichtlich mangelt es bei den meisten Abgeordneten unserer Fraktion an politischem Willen, eine Interessenvertretung für ihre Mitarbeiter zu gründen.“ Eine Vorreitertrolle in Sachen Interessenvertretung und Mitbestimmung zu übernehmen hat die Fraktion damit verspielt.
Übrigens: nach unseren Informationen gibt es in keiner Fraktion des Bundestages einen Betriebsrat für die dort zahlreich Beschäftigten. Vielleicht deshalb, da die Abgeordneten viele Hundert Beschäftigte haben, die sie häufig monatelang lausig bezahlt oder gar für lau dort beschäftigen - Stichwort: Generation Praktikanten.
Was schmerzt ist, dass die Abgeordneten als Garanten für die Einhaltung der Mitbestimmung sich im eigenen Hause nun gar nicht daran gebunden fühlen. Wer behauptet, Betriebsräte hätten in der Gesellschaft kaum Unterstützung und in der Politik keine Lobby, sieht sich hier bestätigt. Zeit für Betriebsräte und andere Interessenvertretungen sich die eigene Lobby zu schaffen, damit sie mit ihren Vorstellungen und Forderungen auch gehört werden.
Und, liebe Bundesregierung, liebe Abgeordneten im Bundestag und auch lieber Herr Bundespräsident, es reicht nicht auf Jubelveranstaltungen das Ehrenamt zu beschwören, man muss auch zumindest in seinem politischen Wirkungsbereich die Ehrenamtler unterstützen.
Was an der ganzen Angelegenheit außerdem verwundert ist der vorauseilende Gehorsam der Mitarbeiter/-innen. Warum bitten sie ihre Vorgesetzten/ihen Arbeitgeber überhaupt um Erlaubnis einen Betriebsrat wählen zu dürfen? Warum machen sie nicht einfach von ihrem Recht auf Durchführung der Betriebsratswahl Gebrauch, zumal sie sich auf ein Rechtsgutachten berufen können. Es wäre doch spannend zu sehen, ob Lafontaine und Co. es wagen würden die Wahlen anhand einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren zu verhindern oder gar im weiteren Verlauf dagegen rechtlich vorzugehen.
Vielleicht sollten sich die Mitarbeiter/-innen aber auch an zuständige Gewerkschaften wenden (und die macht mit), damit die einen Tarifvertrag nach "§ 3 (1) 1,2 oder 3 BetrVG versucht, und dies zu einer "wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dient."
Und, meine sehr geehrten Herren Gysi und Lafontaine, für den Abschluss des Tarifvertrages brauchen Sie nicht einmal Herrn Lammert. Das können Sie ganz alleine entscheiden. Und rehtmäßig ist es auch noch. Also, was hält sie ab?
Es liegt nicht in der Hand des Arbeitgebers oder der Dienststelle einen Betriebs- oder Personalrat für seine Arbeitnehmer/-innen zu „gründen“, wie es die Fraktionsmitarbeiter/-innen der LINKEN bemängeln, sondern dies geht auf die Initiative der Belegschaft zurück. Kommt es zur Wahl, werden diese Wahlen in privatwirtschaftlich organisierten Betrieben aber aufgrund von Verfahrensfehlern tatsächlich oftmals angefochten. Um derartige Probleme zu vermeiden und eine schlagkräftige Interessenvertretung zu ermöglichen, sind geschulte Wahlvorstände unabdingbar.
In den folgenden PRAXIS-Seminaren vermitteln wir die Kompetenzen – Durchsetzung, Rechtssicherheit, Planung, Vorbereitung und Fehlervermeidung – die Wahlvorstände für eine erfolgreiche Durchführung von Betriebs- und Personalratswahlen benötigen.
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