07.05.2009
IG-Metall macht’s möglich: Verlängerung befristeter Arbeit
Der Ruf der Arbeitgeber nach der Lockerung befristeter Arbeitsverhältnisse wurde erhört. In Baden-Württemberg können Unternehmen der Metallbranche Arbeitnehmer/-innen künftig bis zu vier Jahre befristet einstellen – der IG-Metall sei Dank.
Gerechtfertigt wird die Vereinbarung von Metaller/-innen und Unternehmen mit dem immer gleichen Argument: Die Rettung von Jobs. Die Konsequenz für Betriebsratsgremien: Kandidat-/innen für das Betriebsratsamt sind jetzt noch schwerer zu finden.
Das waren noch Zeiten als es noch sonnenklar schien, dass die IG-Metall für die 35-Stunden Woche kämpft.
(Quelle: wikimedia.org under GNU Free Documentation License, Version 1.2) |
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Von März bis Mai 2010 stehen Betriebsratswahlen an. Wer kommt denn noch freiwillig in das Ehrenamt, er/sie läuft ja Gefahr, dass die Entfristung schon alleine daran scheitert. Und außerdem werden prekäre Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet.
Die nur zeitliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses darf maximal zwei Jahre betragen. Allerdings ist es Tarifparteien erlaubt von diesem gesetzlichen Regelfall abzuweichen. IG-Metall und Unternehmen haben in Baden-Württemberg jetzt genau dies getan: Mitte April 2009 verständigten sie sich im Rahmen eines umfangreichen Tarifpakets zur Bewältigung der derzeitigen Wirtschaftskrise darauf, dass eine Befristung ohne sachlichen Grund um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Damit ist eine Regelung geschaffen, die bundesweite Signalwirkung hat. Auch in anderen Regionen verhandeln IG-Metall und Unternehmer über eine Ausweitung der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Es geht um ca. 140.000 befristete Stellen in der Metall- und Elektroindustrie.
Der Metall-Abschluss in Baden-Württemberg wird von Arbeitgeberseite als richtungsweisend gepriesen. Egal ob Arbeitgeber Dachverband BDA, Handelsblatt, Financial Times, alle sind sich darin einig, dass hier endlich ein tarifpolitisches Instrument genutzt wurde um unternehmerische „Flexibilität“ zu erhöhen und Jobs zu sichern. Weitere Gewerkschaften stimmen in diesen Chor mit ein. Gegenüber der Frankfurter Rundschau sagte ein Tarifexperte von Verdi etwa, dass Verdi grundsätzlich mit der Vereinbarung der Südwestmetaller/-innen einverstanden sei, schließlich wäre die Regelung zeitlich bis zum Jahr 2010 begrenzt, dann nämlich läuft der Tarifvertrag aus. Da sind allerdings die Betriebsratswahlen auch schon vorbei.
Neben dem Chemie-Tarif 2005, der eine Befristung bis zu 48 Monaten vorsieht, und einer Regelung der IG-Metall in NRW, die die Möglichkeit eines firmenbezogenen Tarifvertrages mit ausgeweiteter Befristung zulässt, ist die jetzige Regelung ein weiterer Schritt in Richtung eines „flexibilisierteren“ und damit Arbeitnehmer/-innen unfreundlicheren Arbeitsmarktes. Das jedenfalls, meine Damen und Herren bei den Gewerkschaften, ist das völlig falsche Signal an Arbeitgeber und Politik und schadet den Interessen der Beschäftigten - vor allen Dingen den ehrenamtlichen Funktionären ihrer Gewerkschaften in ihrer betrieblichen Arbeit und hoffentlich nicht auch noch der Gewerkschaftsbewegung. Dabei sind Gewerkschaften so wichtig.
Immer öfter hat es den Anschein, als ob Gewerkschaften die Interessen ihrer Klientel aus den Augen verlieren. Die IG-Metaller/-innen aus dem Ländle werden sich in Zukunft wohl den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass – neben dem Hochdeutschen – die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmer/-innen nicht gerade zu ihren Stärken gehört, haben sie doch mit der Regelung innerhalb eines Flächentarifvertrages ein Tabubruch begangen. Es ist Zeit, dass sich Gewerkschaften wieder der Gemeinsamkeiten mit den Interessenvertretungen in Betrieben und öffentlichem Dienst bewusst werden. Dabei kommt Betriebs- und Personalräten die Rolle zu, durch eine gezielte Interessenvertretung im Sinne der Belegschaft, Gewerkschaften deutlich an ihre eigene Geschichte und Aufgaben zu erinnern.
Es reicht nicht nur Mitbestimmung zu predigen, man muss sich auch so verhalten, dass Mitbestimmung machbar werden kann. Und wenn Sie es vergessen haben sollten: Sorgen Sie jetzt wenigstens noch dafür, dass für Mitglieder in Interessenvertretungen mit befristeten Arbeitsverhältnissen gilt, was für Auszubildende, die Mitglieder in Interessenvertretungen sind, schon lange gilt: Rechtsanspruch auf Entfristung (analog § 78a BetrVG)
Wie Sie als Mitglied der Interessenvertretung verantwortungsbewusst mit den Interessen und Bedürfnissen ihrer Kolleg-/innen umgehen und diese erfolgreich gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen, erfahren Sie in unseren PRAXIS-Seminaren
Seminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten u. 111 Tipps
Seminar: Einführung in die Personalratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten u. 111 Tipps
Seminar: Einführung in die JAV-Arbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten u. 111 Tipps
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