13.10.2009
Mehr Chancen für Chancengleichheit in Unternehmen mit BR
In Unternehmen, in denen eine Interessenvertretung existiert, ist die Arbeitsorganisation entlang klassischer Rollenmuster von Männer- und Frauenarbeit weniger stark ausgeprägt, so eine neue wissenschaftliche Studie.
Mitbestimmungsrechte erhöhen die Chancen auf eine Gleichstellung von Mann und Frau innerhalb eines Unternehmens – nehmen Sie deshalb die Mitbestimmungsrechte wahr. Wählen Sie Betriebsräte!
Geschlechtliche Arbeitsteilung im Betrieb
Der deutsche Arbeitsmarkt ist weiterhin von einer Trennung entlang klassischer Geschlechterrollen gekennzeichnet. Während Frauen in Büro-, Verkaufs- und Dienstleistungsberufen überrepräsentiert sind, sind in handwerklichen, gewerblich-technischen und Ingenieurberufen überwiegend Männer anzutreffen. Eine solche berufliche Trennung der Geschlechter setzt sich innerhalb der Unternehmen oftmals fort. Auch bei der betrieblichen Arbeitsorganisation wird häufig zwischen klassischen Aufgabenbereichen für Männer und Frauen unterschieden. Bestimmte Berufsfelder und ganze Aufgabenbereiche in vielen Firmen sind damit Frauen nur äußerst schwierig zugänglich, ganz zu schweigen von Führungspositionen.
Studie zur Geschlechterungleichheit im Betrieb
Welche Faktoren sind maßgeblich für die beschriebene berufliche Trennung verantwortlich? Diese Frage untersuchte unlängst eine Projektgruppe, bestehend aus drei Wissenschaftlerinnen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Uni München und der Uni Berlin. Als ein Ergebnis stellten sie fest, dass in Betrieben, in denen die berufliche Trennung der Geschlechter weniger ausgeprägt ist, häufiger die Interessen der Angestellten durch einen Betriebsrat vertreten werden. Insofern einem Betriebsrat an einer Gleichstellungspolitik gelegen ist, könne seine Möglichkeit bei Stellenbesetzungen und Personalentwicklung mitzubestimmen, direkte positive Auswirkungen auf die Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb haben.
Auch das vermehrte Einrichten von Gleichstellungsstellen durch Betriebsräte könnte eine Erklärung der geringeren beruflichen Trennung der Geschlechter sein, so die Autorinnen weiter. Als weitere Faktoren führen sie Betriebsgröße, Betriebsalter und den Grad der Qualifikation der Beschäftigten in einem Betrieb an. Umso größer und jünger ein Betrieb ist umso geringer ist auch die berufliche Trennung zwischen Mann und Frau. Außerdem geht es in höher qualifizierten Betrieben und Branchen egalitärer, auf Gleichheit achtend, zu (hier geht’s zur Studie).
Unterschiedliche Aufstiegschancen
Gleichzeitig warnt die Studie aber ausdrücklich davor, eine geringere berufliche Trennung der Geschlechter automatisch mit einem Mehr an Gleichstellung und Gerechtigkeit gleichzusetzen. Schließlich könnte eine Angleichung in den Berufsfeldern auch mit unterschiedlichen Aufstiegschancen einhergehen. Während es Männer in so genannten Frauenberufen eher gelingt in Führungspositionen aufzusteigen, haben es Frauen im umgekehrten Fall meistens schwieriger.
Chancen nutzen, Gleichstellung ausbauen!
Es könne also nicht lediglich um eine quantitative Gleichstellungspolitik in den einzelnen Berufsfeldern gehen, sondern es müsse gleichzeitig auch auf qualitativer Ebene Gleichstellung angestrebt werden, d. h. es müssen etwa die Aufstiegschancen für Frauen verbessert und die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen abgebaut werden.
Die Studie verdeutlicht, die Chancen und das Potenzial, das betriebliche Mitbestimmung für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik im Betrieb besitzt. Anhand von Mitbestimmungsrechten können Sie den Unterschied machen und die Gleichstellung von Mann und Frau auf allen Ebenen vorantreiben. PRAXIS unterstützt Sie hierbei gerne durch fachliche Beratung und Fortbildung in spezifisch hierfür konzipierten Seminaren. Übrigens, wir bieten bei allen unseren Seminaren Kinderbetreuung an.
Seminar: Frauen im Erwerbsleben – Berufliche Entwicklung
Seminar: Frauen Spezial – Frauen in der Interessenvertretung
Seminar: Grundlagen der Betriebsratsarbeit 3 – Personelle Maßnahmen
Seminar: Grundlagen der Betriebsratsarbeit 4 – Soziale Angelegenheiten
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