17.06.2012
Coaching – auf die Feldkompetenz kommt es an
Mitglieder von Interessenvertretungen (Int.-Vertr.) sollten sich in ihrer Arbeit in der Int.-Vertr. nicht von jedem coachen lassen, auch auf die Feldkompetenz kommt es an, also auf die Kenntnisse, die der Coach von der Arbeit der Int.-Vertr. hat.
Coaching ist eine effektive Qualifizierungsmaßnahme, die der Persönlichkeitsentwicklung und damit auch der Stressprävention in vielen Unternehmen und Organisationen dient und dort Standard einer nachhaltigen Personalentwicklung ist.
Coaching ist eine effektive Qualifizierungsmaßnahme, die der Persönlichkeitsentwicklung und damit auch der Stressprävention in vielen Unternehmen und Organisationen zum Standard einer nachhaltigen Personalentwicklung für Manager und Führungskräfte dient.
Doch nicht nur Manager und Führungskräfte können von Coaching profitieren, sondern auch Mitglieder der Int.-Vertr., insbesondere Vorsitzende und Stellvertreter/-innen, die ständig in einem Spannungsfeld von Erwartungshaltungen der Beschäftigten, Geschäftsleitungen, Kolleg-/innen aus dem Gremium und ihren eigenen Vorstellungen agieren müssen. Da hilft Coaching, die vielfältigen Belastungen besser bewältigen zu können.
Manager und Führungskräfte nutzen Coaching genau zu diesem Zweck. Mit Unterstützung des Coachs überprüfen Sie ihre Rolle, reflektieren und optimieren ihre Arbeit. Sie nutzen Coaching um sich zu positionieren und neue Impulse für ihr unternehmerisches Handeln zu entwickeln. Da Coaching Vertrauenssache ist, bedienen sie sich professioneller Managementcoaches. Die verfügen in der Regel über eigene Management- bzw. Führungserfahrung – im Fachjargon Feldkompetenz genannt. D. h. Coaches wissen, wie Management und Führung funktionieren, können sich deshalb gut in ihre Coachees hineinversetzen und diese trotzdem mit dem neutralen Blick von außen beraten.
Mitglieder in Int.-Vertr. sollten auch mithilfe eines Coaches ihre Rolle überprüfen, ihre Arbeit reflektieren um ihre Ergebnisse zu verbessern. Sie müssen sich zusätzlich strategisch und politisch positionieren. Dabei sind alle Mitglieder in erster Linie den Interessen der Arbeitnehmer/-innen verpflichtet. Das Führen und Leiten von Gremien in einem demokratisch aufgebauten Umfeld ist von Vorsitzenden und Stellvertreter/-innen zudem noch zu erledigen – eine hoch anspruchsvolle Führungsaufgabe, die gelernt sein will. Der Coach muss hier über eigene Int.-Vertr.-erfahrungen verfügen, also über ein gerüttelt Maß an Feldkompetenz um sach- und fachgerecht und vor allem erfolgreich coachen zu können. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit des TeamCoachings, wenn die Gremien dies Wünschen.
Manchen Vorsitzenden und Stellvertreter/-innen werden bei dem Wunsch nach Coaching von Ihren Personalern die hauseigenen bzw. vertraglich verpflichteten Coaches angeboten. Die gleichen Coaches, die Führungskräfte schulen, aber keine Feldkompetenz in der Arbeit der Int.-Vertr. haben.
Dazu unsere PRAXIS-Tipps:
- Nutzen Sie Coaching
- Legen Sie Wert auf einen Coach mit Feldkompetenz, d. h. mit genügend Erfahrung in der Arbeit einer Int.-Vertr.
- Suchen Sie sich aus diesen einen professionellen Coach Ihres Vertrauens
- Achten Sie auf dessen Qualifikationen und Methodenkompetenzen
- Führen Sie zunächst ein Kennenlerngespräch, in dem Rahmenbedingungen und Konditionen besprochen werden
- Entscheiden Sie danach, ob es der/die Richtige für Sie ist, damit Sie Ihre vielfältigen Aufgaben gut bewältigen können und den Spaß an der Arbeit behalten
Nach unserer Auffassung ist Coaching für Int.-Vertr.-mitglieder eine erforderliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 37 (6) BetrVG (analog Personalvertretungsgesetze (Pers.-VG)). Wo UN/DSt./Orgaleitungen diese Auffassung nicht teilen, kann es sich auch um eine Beratung durch einen Sachverständigen handeln, deren Kosten nach § 80 (3) BetrVG (analog Pers.-VG) vom AG zu tragen sind, wenn darüber eine Vereinbarung erzielt werden konnte. In jedem Fall ist es aber eine Personalentwicklungsmaßnahme die aus den entsprechenden Rückstellungen finanziert werden sollte, zumindest in den UN/DSt./Organ., in denen es für Mitarbeiter solche Coachings ohnehin gibt. Lässt sich der AG auf keinen Finanzierungsvorschlag ein, empfehlen wir die Durchsetzung der Kosten n. § 37 (6) BetrVG (analog Pers.-VG) vor den Instanzen der Arbeits-/Verwalt.G.
PRAXIS verfügt über eigene professionelle Coaches mit genügend Feldkompetenz und unterstützt Sie gerne. Rufen Sie uns an und fordern Sie unser Angebot.
Coaching für Vorsitzende und Stellvertreter
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