12.12.2012
Tipps und Tricks zur Weihnachtsfeier
Wieder mal steht Weihnachten vor der Tür. Und damit auch Weihnachtsfeiern als betriebliche Veranstaltungen. Um die unbeschadet zu überleben haben wir einige Tipps zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgebern zusammen getragen.
So besteht z. B. keine Pflicht zur Teilnahme. Wenn Sie aber teilnehmen, gelten während der Feier die gleichen Verhaltengrundsätzen wie auch bei der Arbeit, da der dienstliche Bezug gegeben ist. Deshalb: nicht übertreiben mit Scherzen oder Alkoholkonsum.
Hat ein Beschäftigter keine Lust zur Teilnahme oder sich nicht unter Kontrolle, sollte er nicht teilnehmen. Allerdings kann er auch keinen Anspruch auf Freizeit geltend machen, wenn die Feier zur Arbeitszeit stattfindet. Dies bedeutet, er muss wie gewohnt arbeiten.
Wenn aber das Weiterarbeiten aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, so kann dieser nach Hause gehen, muss aber für die Zeit vergütet werden, ohne, dass ihm Urlaub abgezogen wird. Der Anspruch auf Weitervergütung oder etwa auf Überstunden entfällt, sobald die Feier außerhalb der geregelten Arbeitszeit liegt.
Als schlechter Stil wird häufig empfunden, wenn sich Kollegen am Tag nach der Weihnachtsfeier krank melden. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze des Fehlens, also die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Falle eines unentschuldigten Fehlens kann schlimmstenfalls die Abmahnung ausgesprochen werden. Sollte aus demselben Grund schon einmal abgemahnt worden sein könnte auch die Kündigung folgen.
Auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist gegeben, sobald die Weihnachtsfeier offiziell genehmigt ist und der Vorgesetze ebenfalls daran teilnimmt. Dies bedeutet, dass eine Verletzung der Beschäftigten während der Veranstaltung als auch bei der Vorbereitung als Arbeitsunfall zählt. Umfasst von dieser Versicherung ist ebenfalls der Hin- und Rückweg ohne Umwege.
Aber die etwaige Schadensersatzansprüche zwischen den Kollegen sind ausgeschlossen. Jeder haftet für sich selbst, es sei denn es wurde vorsätzlich ein Schaden verursacht. Und jeder trägt auch selbst die Fahrtkosten zu der betrieblichen Weihnachtsfeier. Es sei denn, der Arbeitgeber erklärt sich zur Übernahme bereit.
Na dann wünschen wir von PRAXIS allen Kunden und Lesern einen fröhlichen und vergnüglichen Weihnachtsfeier-Höhenflug mit sanfter Landung!
PRAXIS empfiehlt dazu folgende Seminare:
In den Seminaren Einführung in die Betriebs- und Personalratsarbeit 1 wird ein Überblick über Beteiligungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Handlungsmöglichkeiten vermittelt. Schwerpunkt ist neben dem Kennenlernen und der rechtssicheren Anwendung der Beteiligungsrechte die ausführliche Beschäftigung mit den Schutzrechten der Betriebsratsmitglieder vor Benachteiligung wg. Ausübung der BR-Tätigkeit. Danach können auch neu gewählte und nachgerückte Mitglieder Arbeitsbedingungen gestalten und die Interessen der Kolleg-/innen wirksam vertreten.
Das Seminar Grundlagen der Betriebs- und Personalratsarbeit 8 bietet für erfahrene Mitglieder die Möglichkeit, in kompakter Form den Überblick, die Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats zu erlangen.
SEMINAR: Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps
SEMINAR: Einführung in die Personalratsarbeit 1 – Aufgaben, Rechte, Pflichten und 111 Tipps
SEMINAR: Grundlagen der Betriebsratsarbeit 8 - Für Fortgeschrittene: Auffrischung/Aktualisierung
SEMINAR: Grundlagen der Personalratsarbeit 8 - Für Fortgeschrittene: Auffrischung/Aktualisierung
25.02.2018
23.02.2018
13.01.2018
02.10.2017
27.09.2017
31.05.2017
25.03.2017
15.02.2016
03.01.2016
28.12.2015
26.07.2015
28.05.2015
26.05.2015
13.04.2015
12.04.2015
11.04.2015
10.04.2015
27.12.2014
15.12.2014
30.09.2014
28.07.2014
28.07.2014
10.07.2014
02.07.2014
01.07.2014
09.04.2014
17.03.2014
30.12.2013
25.11.2013
25.11.2013
14.10.2013
04.07.2013
25.04.2013
24.04.2013
24.04.2013
10.04.2013
12.03.2013
06.03.2013
27.02.2013
14.02.2013
14.02.2013
14.02.2013
29.01.2013
16.01.2013
16.01.2013
08.01.2013
12.12.2012
12.12.2012
12.12.2012
23.10.2012
10.10.2012
04.10.2012
12.09.2012
02.09.2012
29.08.2012
25.08.2012
10.08.2012
17.06.2012
03.01.2012
13.07.2011
12.01.2011
10.01.2011
20.12.2010
04.11.2010
12.08.2010
01.06.2010
25.05.2010
01.05.2010
01.05.2010
22.04.2010
14.04.2010
01.02.2010
20.01.2010
15.01.2010
23.12.2009
22.12.2009
03.12.2009
03.12.2009
02.12.2009
25.11.2009
01.10.2009
15.09.2009
13.08.2009
06.08.2009
05.08.2009
28.07.2009
21.07.2009
16.07.2009
09.07.2009
27.05.2009
27.05.2009
27.05.2009
16.04.2009
14.04.2009
10.04.2009
09.04.2009
09.02.2009
15.10.2008
18.09.2008
24.07.2008
14.05.2008
15.01.2008
11.01.2008
16.07.2007
13.11.2006
25.09.2006
27.06.2006
16.06.2006
23.05.2006
08.05.2006
28.03.2006
28.02.2006
03.01.2006
21.12.2005
29.11.2005
11.10.2005
09.09.2005
09.09.2005
09.09.2005
07.09.2005
29.08.2005
19.08.2005
30.07.2005
01.07.2005
16.06.2005
16.06.2005
23.05.2005
19.05.2005
03.05.2005
11.02.2005
18.01.2005
06.01.2005
04.01.2005
03.01.2005
10.11.2004
02.11.2004
25.10.2004
27.09.2004
27.09.2004
27.05.2004
15.01.2004
05.11.2003
01.07.2003
01.07.2003
19.06.2003
18.06.2003
20.03.2003
01.01.2003
20.12.2002
01.12.2002
15.09.2002
10.09.2002
08.09.2002
01.09.2002