24.04.2013
PRAXIS macht Einigungsstelle im Seminar praktisch erlebbar!
Im Seminar Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Einigungsstelle beschäftigen wir uns im 2. Teil mit der Einigungsstelle - Recht, Vorgehen und Ablauf.. Am Seminarende wird die Einigungsstelle mit ext. Vorsitz. durchgespielt und damit praktisch erlebbar.
Im ersten Teil des Seminars beschäftigen wir uns mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Wie und zu welchen Angelegenheiten können sie abgeschlossen werden. Wie werden sie verhandelt. Wie sollte sich die Interessenvertretung verhalten.
Auch im letzten Seminar im April 2013 zum Thema wurde wieder eine Einigungsstellensitzung unter möglichst realen Bedingungen realisiert: Denn so wird den Teilnehmern verdeutlicht wie eine Einigungsstelle funktioniert und den meisten dadurch die Angst und Unsicherheit genommen. Die Teilnehmer können "am lebenden Objekt und nicht im Trockendock" feststellen, dass die Einigungsstelle zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten ein sinnvolles Instrument ist und dass es viele gute Gründe gibt sie zu nutzen.
Eingeladen werden als Vorsitzende z. B. Richter von Arbeitsgerichten oder versierte Fachanwälte für Arbeitsrecht, die viel Erfahrung durch die Teilnahme an vielen Einigungsstellen haben. Diesmal konnten wir einen Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht gewinnen. Die Arbeitgeberseite wurde von drei Mitgliedern eines anderen Seminares gespielt und die Seite der Interessenvertretung von 3 Seminarmitgliedern vertreten. Außerdem gab es Zuhörer in der Einigungsselle, die die Parteiöffentlichkeit darstellten. Als Vorlage zur Einigung galt eine im ersten Seminarteil nach den dort gelehrten Prinzipien erarbeitete Betriebs-/Dienstvereinbarung zum Thema „Einführung von Vertrauensarbeitszeit“.
Der Ablauf der Einigungsstelle war real und wirklichkeitsgetreu geplant und lief entsprechend ab. Dadurch konnten alle Mitglieder der Interessenvertretungen einen Einblick in den Ablauf und die Wirkweise einer Einigungsstelle erhalten , so die Unsicherheit verlieren und Berührungsängste abbauen..Sehr amüsant war das Auftreten und die Hartnäckigkeit des Spiels der Arbeitgeberseite, gesetz- und tarifwidrige Vereinbarungen treffen zu wollen, also ganz wie im wahren Leben!
Dabei trat die Arbeitgeberseite im Spiel sehr verständnisvoll, zum Wohle der Arbeitnehmer denkend und kompromissbereit auf und war strikt gegen Personlabbau und stets bemüht einen Einklang zwischen Familie und Beruf zu erreichen, in dem sie eine Arbeitszeitautonomie forderte und daran strikt festhielt. Um ihre Ziele zu erreichen verlangten sie die Festlegung einer Kernarbeitszeit zwischen 6.00 bis 21.00 Uhr mit Verlängerungsmöglichkeit der Arbeitszeit, wenn die betrieblichen Belange dies erforderten. Im Gegenzug bot der Arbeitgeber an, alle Arbeitszeiten ab 10 Stunden dokumentieren lassen zu wollen und sie bei Bedarf dem Rat evtl. zur Verfügung zu stellen. Die Interessenvertretung steuerte dagegen und machte dem Vorsitzenden klar, wie gesundheitsschädlich und gesetzeswidrig die Regelungen für den einzelnen Arbeitnehmer sind.
In den getrennten Beratungen konnte jeweils ein Vertreter der anderen Spielgruppe als Beobachter die Aktionen des Vorsitzenden mitbekommen und erleben, wie Vorsitzende es bewerkstelligen, eine Einigung zwischen den Parteien herzustellen, eine Möglichkeit, die bei realen Einigungsstellen natürlich nicht besteht. Dabei haben sie festgestellt, dass das Vorgehen des Einigungsstellenvorsitzenden in beiden Parteien ähnlich ist: rechtliche Einschätzung und Bewertung der Vorhaben auf Rechtmäßigkeiten mit mehr oder weniger deutlichen Ansagen, was im Entscheidungsfalle mit dem Vorsitzenden zu machen ist und was nicht. Gesetzesverstöße, wie z. B. Arbeitszeiten über 10 Stunden, sind mit keinem Vorsitzenden zu realisieren, so die Message an den Arbeitgeber.
Die Teilnehmer waren überrascht, wie schnell das Spiel als Realität empfunden wurde und wie intensiv, lehr- und erkenntnisreich die Methode Planspiel war.
Anschließend gab es noch eine Fragerunde mit dem Einigungsstellenvorsitzenden zu allen Fragen, die jetzt noch offen waren. .
PRAXIS empfiehlt: Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was die Einigungsstelle ist, wie sie zustande kommt, an wen man sich wendet und wie sie abläuft, besuchen Sie unser Seminar. Im Planspiel besteht die Einigungsstelle unter anderem aus den Betriebs- und Personalratsmitgliedern selbst, die dort die Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gestalten und verhandeln lernen. Mit Einigungsstellen veranlasst von der Interessenvertretung, können Lösungen gefunden und Arbeitgeber zu ihrem Glück, gesetzlich zu handeln, gezwungen werden.
PRAXIS empfiehlt hierzu folgendes Seminar:
Im Seminar „Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Einigungsstelle“ wird anschaulich dargestellt, wie und zu welchen Themen Betriebs-/Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden können, wie die Ideenfindung und Meinungsbildung in der Interessenvertretung organisiert sein sollte.
Zur Einigungsstelle werden die rechtlichen und taktischen Grundlagen vermittelt und in einem Planspiel die Einigungsstelle praktisch durchgeführt. Sie erfahren, wann die Einigungsstelle sinnvoll zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten eingesetzt werden kann und dass es viele gute Gründe gibt, dieses Instrument zu nutzen, sofern nicht die Einigungsstelle sowieso schon gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch die Abhaltung einer Sitzung der Einigungsstelle werden den Mitgliedern die Angst und Unsicherheit weggenommen und sie werden für die Einigungsstelle stark gemacht.
Weitere Seminare passend zu diesem Thema:
SEMINAR: Schwierige Gespräche führen
SEMINAR: Grundlagen der Betriebsratsarbeit 4 – Soziale Angelegenheiten
SEMINAR Grundlagen der Personalratsarbeit 4 – Soziale und sonstige Angelegenheiten
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