15.11.2013
Young Generation ... 8 – BR klagt auf Seminarkostenvorschuss
Hallo Leute, ich bin’s wieder, Eure Nina. Vor kurzem war ich mit meinem Chef als Zuschauerin beim Arbeitsgericht. Ein Betriebsrat hat gegen den Arbeitgeber geklagt, weil er bereits früher erforderliche Seminarbesuche verbieten wollte. Darum geht es heute!
Betriebsräte haben nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung betriebl. Verhältnisse. Das bringen wir bei PRAXIS Betriebsräten in Seminaren bei. Dabei sind gerade die Einführungs- und Grundlagenseminare erforderlich.
Der Betriebsrat wollte im Vorfeld Rechtssicherheit.
Den Betriebsrat gibt es zwar schon länger, er war aber wenig tätig. Das änderte sich dieses Jahr mit einem neuen Betriebsratsvorsitzenden. Der Betriebsrat beschloss und buchte das Einstiegsseminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit 1“. Der BR-Vorsitzende entschied sich danach zu zwei weiteren erforderlichen Seminaren im September und zwei weitere Mitglieder meldeten sich für erforderliche Grundlagenseminare im November an.
Zu keinem der Seminare hat der Arbeitgeber die Kostenübernahme erteilt, allerdings dem BR-Vorsitzenden am letzten Arbeitstag vor dem ersten Seminar die Teilnahme am Seminar verweigert: die Erfüllung des Arbeitsvertrages ginge vor. Der BR-Vorsitzende besuchte die Seminare trotzdem und musste die Fahrt- und Hotelkosten erstmal vorlegen.
Der BR klagte mit seiner Anwältin mit einem Beschlussverfahren gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von den Kosten der Seminare im September. Außerdem hat der BR ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet auf Übernahme der Kosten für die Schulungen im November. Schon eine Woche später war Termin. Kurios: der Arbeitgeber hat nach Einleitung der Verfahren, die Seminarkosten, Fahrtkosten zu einem fiktiven nahen Seminarort und keine Hotelkosten für den BR Vorsitzenden im September und die Seminarkosten für die ersten zwei Seminare im November zzgl. Fahrtkosten gezahlt.
Das einstweilige Verfügungsverfahren fand statt wegen der Kosten zwei weiterer Seminare im November. Die Akte des Beschlussverfahrens zu den Hotel- und Fahrtkosten der Seminare im September wurde lediglich beigezogen, falls sich Rückfragen ergeben hätten, war die offizielle Begründung.
Zur Verhandlung waren der Anwalt des Arbeitgebers, die Anwältin des BR, sowie 2 BR-Mitglieder, die Kammer mit Berufsrichterin und zwei ehrenamtlichen Richtern sowie Zuschauer anwesend.
Die beiden Anwälte fingen an darüber zu diskutieren ob denn z. B. überhaupt ein konkreter Schulungsbedarf besteht. Nach einigen Spiegelfechtereien, drängte die Richterin auf einen Vergleich. Sie einigten sich darauf dass die ersten beiden Schulungen im November stattfinden sollen und die anderen beiden auch im November erst nach der BR Wahl. Jetzt sollte auf Betreiben der BR-Anwältin aber auch noch das Beschlussverfahren in einem Gesamtpaket als Vergleich erledigt werden.
Der Arbeitgeber zögerte lange. Sein Vorschlag später: Arbeitgeber und BR-Vorsitzender teilen sich die Kosten. Das sah der BR Vorsitzende überhaupt nicht ein weil er fand, dass der BR alles richtig gemacht hat, und weil das viel mehr Geld für einen normalen Angestellten ist, als für eine Firma. Das sah das Gericht genauso.
Die Richterin: der BR-Vorsitzende zahlt 500,00 EUR der Fahrt-/Hotelkosten selbst, was diesem aber auch zu viel war. Die Anwältin schlug vor, dass der BR-Vorsitzende einen symbolischen Betrag von 100,00 EUR zahlt, um dem Arbeitgeber zu zeigen, dass von beiden Seiten etwas bei der Kommunikation schief gegangen sei. Das sah der Anwalt der Gegenseite nicht ein und das Gericht machte eine Pause um sich zu beraten.
Nach 10 Minuten ging es dann weiter und das Gericht machte den Vorschlag, dass der BR Vorsitzende 250,00 Euro von den Kosten übernimmt. Der Arbeitgeber sollte dann aber noch die Überziehungszinsen des BR Vorsitzenden zahlen. Dem Vergleich stimmten beide Seiten nach kurzer Beratung zu.
- BR besucht die ersten 2 Seminare im November
- Weitere Seminare folgen erst nach der BR Wahl. Ausnahme: Zwei 1-Tagesseminare zur Vorbereitung der BR-Wahl
- Der BR-Vorsitzende zahlt 250,00 EUR abzgl. Überziehungszinsen selbst
Das war´s.
Mein Chef war damit unzufrieden, dass BR-Mitglieder an den Kosten für ihre Schulungen beteiligt werden. Entweder die Schulung ist erforderlich, auch der Veranstaltungszeitpunkt oder nicht. Dann hat der Arbeitgeber auch die Kosten zu tragen oder nicht. Er empfiehlt: das reguläre Verfahren und den Beschluss abwarten, auch wenn das Zeit dauert..
So, das war’s mal wieder für heute.
Bis Bald!
Eure Nina
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