09.04.2015
BDA-Chef gegen Lohngleichheitsgesetz: „Das schürt nur Neid"
AG-Präsident Kramer lehnt das gepl. Gesetz zur gleichen Bezahl. Frauen/Männern in der "Welt" strikt ab. »Ein solches Entgeltgleichheitsgesetz würde Neid in den Firmen schüren und den Betriebsfrieden gefährden`.
Aus Sicht von BR/PR/MAV wird der Betriebsfrieden eher durch Arbeitgeber gestört, die ohne zulässigen Grund ungleich bezahlen. Sie können helfen durch ihr Einblicksrecht in die Bruttolohngehaltsliste Transparenz und damit auch Lohngleichheit zu schaffen.
„Frauen würden für gleiche Arbeit bereits gleich bezahlt“, betonte er. „Das garantieren wir mit unseren Tarifverträgen. Ein solches Gesetz sei überflüssig und schädlich“. BR/PR/MAV kennen die Argumente aus Betrieben/DSt. und wissen, dass sie so einseitig wie falsch sind.
Der Entwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht vor, dass Angestellte darüber Auskunft verlangen können, was andere in dem Unternehmen verdienen. „Also, wenn man das vor fünf Jahren vorgeschlagen hätte, wären die Datenschützer auf die Barrikaden gegangen“, sagte Kramer „Dann könnte man auch gleich das Steuergeheimnis abschaffen." Das ist doch mal eine vernünftige Idee des Herrn Kramer – auch wenn er sich die von den Schweden abgeschaut hat. Dort ist das seit Jahren geübte Praxis, wie wir einem Artikel aus der Zeit Online unter dem Titel: Schweden: Jeder kennt den Lohn des anderen entnehmen können.
Das Entgeltgleichheitsgesetz soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
Nach Angaben Schwesigs soll es indes nicht möglich sein, das genaue Gehalt eines Kollegen zu erfragen, sondern nur dessen Einstufung in eine Gehaltsgruppe. Nach den Worten Kramers hängen Karrierechancen in Deutschland nicht vom Geschlecht ab.
„In Deutschland hängt beruflicher Aufstieg von Ausbildung, Erfahrung, Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit ab" sagte Kramer „Und natürlich von den Möglichkeiten der Kinderbetreuung, von Ganztagsschulen und Ganztagskindergärten. Aber nicht direkt vom Geschlecht" träumt Herr Kramer weiter. Was natürlich nicht erklärt, warum alle 9 Präsidenten des BDA bisher Männer waren/sind und die Hauptgeschäftsführung auch nur aus Männern besteht. Den 10 Abteilungen des BDA stehen 14 Männer und 9 Frauen vor, wovon 3 Frauen alleine der Abtl. Bildung vorstehen und 2 Frauen der Abtl. EU und Internationale Sozialpolitik. Ausweislich des Organigramms aber alle Sekretariate zu 100 % mit Frauen besetzt sind. Ach ja, und bei der Besetzung von Aufsichtsratsplätzen außerdem eine Quotierung per Gesetz verordnet werden musste, nachdem die Lippenbekenntnisse der Männerwelt in den Arbeitgeberverbänden und im BDA jahrzehntelang Besserung versprachen und sich trotzdem nichts änderte. Das sind miserable Voraussetzungen, um glaubhaft vertreten zu können, es gäbe hier kein Problem. Vielleicht müssen Unternehmen ja bald die Bezüge ihrer Mitarbeiter veröffentlichen. Die öffentliche Debatte ist jedenfalls im Gange. Spiegel Online: Debatte über transparente Gehälter: Zeigt her Eure Löhne. Die Wirtschaft protestiert zu Unrecht: Es gibt keinen guten Grund die Gehälter geheim zu behalten. und Zeit.de: Wie viel verdient mein Kollege?
Der Tarifvertrag regelt das Problem auch nicht wirklich, wissen wir doch, dass die meisten Ungleichbehandlungen jenseits der Tarifverträge über sonstige Zulagen/Prämien geschehen, für die häufig keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich sind.
PRAXIS meint:
Dass das Thema: Ungleiche Einkommen für gleiche Arbeit immer noch ein Thema ist, könnte auch an den Interessenvertretungen liegen, die dieses Thema häufig auch als ein Tabuthema behandelt, ohne dass dies erforderlich ist. Hat doch die Interessenvertretung auch zu diesem Thema weitgehende Informations- und Beratungsrechte. Und sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber unzulässig ungleich zahlt, stört das den Betriebsfrieden erheblich und nicht die Forderung der Beschäftigten und der Interessenvertretung nach Einhaltung von Rechtsgrundsätzen wie Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Das hat auch mit Neiddebatte nun wirklich nichts zu tun, sondern sich vielmehr gegenseitig darauf verlassen zu können, dass gerecht und fair, unter Einhaltung von Rechtsnormen gehandelt wird. Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien. Und das kontrolliert die Interessenvertretung. Wo das nicht eingehalten wird, sind es Anstrengungen wert, die Zustände neu zu Justieren.
Außerdem liegt es daran, dass Arbeitgeber sehr häufig die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei Zulagen und Prämienzahlungen missachten. Auch hier können Interessenvertretungen aktiver werden
PRAXIS bietet zum Thema folgende erforderliche, interessante Seminare an:
SEMINAR: Betriebsratsarbeit 3 – Grundlagen Personelle Maßnahmen
SEMINAR: Personalratsarbeit 3 – Grundlagen Personelle Maßnahmen
SEMINAR: Leistungsbezogenes Entgelt und Zielvereinbarungen
SEMINAR: Zulagen und vergleichbare Zuwendungen, Boni und Prämien
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