11.08.2019
Outsourcing & Co. - Als Int.-Vertretung kritisch begleiten
Immer öfter wird vom klassischen Arbeitsverhältnis abgewichen. Das kann Flexibilität bringen, neue Lebenswirklichkeiten in unserem Land abbilden, darf aber nicht zur Aufweichung der Standards und zu immer mehr prekären Beschäftigungsverhältnissen führen.
Es war ein 150 Jahre langer Weg von den rechtlosen Arbeitnehmer/-innen im Frühkapitalismus bis zu den Sozialstandards unserer Zeit, die den Beschäftigen eine Reihe von früher unbekannten Sicherheiten bieten konnte – das gilt es zu erhalten und sichern.
Denken wir nur an den Kündigungsschutz, Tariflöhne (da wo sie gezahlt werden, versteht sich), Urlaubsansprüche, Unfall- und Rentenansprüche, Krankenversicherung. Nicht zuletzt auch verbesserte Arbeitsbedingungen für Interessenvertretungen in Unternehmen und Dienststellen.
Immer wieder fordern aber Arbeitgebervertreter und Unternehmerverbände, diese Errungenschaften zu „schleifen“: Die Arbeitskosten in Deutschland seien zu hoch, der Kündigungsschutz bremse die Arbeitgeber aus etc. – wir kennen diese Klagen zur Genüge. Zwar hat sich die Politik nicht an die Sozialstandards des Normalarbeitsverhältnisses herangewagt – aber Mittel und Wege gefunden, wie diese ''''kreativ'''' ausgehöhlt und umgangen werden können.
Die Stichworte lauten Subunternehmen, Minijobs, aufgeweichte Befristungsregelungen für Arbeitsverträge, Outsourcing von Unternehmensbereichen, Ausweitung der Leiharbeit. Das bedeutet konkret: Immer mehr Arbeitnehmer/-innen arbeiten in Unternehmen/Dienststellen, in denen sie nicht mehr direkt beschäftigt, sondern nur leihweise und befristet tätig sind – meist zu deutlich schlechteren Bedingungen. Und interessanterweise sind diese Bedingungen am schlimmsten in unserer Forschung und Lehre. Wir erlauben uns die grandiose Dummheit, unseren wissenschaftlichen Nachwuchs annähernd rechtlos in kurzzeitig befristeten, halbtags schlecht bezahlten aber volltags beschäftigten Projekten demotivierend zu verschleißen. Und wundern uns dann noch über die Abwanderung in das Ausland oder die Industrie. Auf diese Weise wird die klassische Absicherung der Arbeitnehmer/-innen immer weiter unterhöhlt, der Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich ruiniert.
Eine der Folgen: Die Tarifbindung nimmt in Deutschland seit Jahren ab, und bei den Geringverdienern findet sich Deutschland traurigerweise in der EU-Spitze wieder. Es gibt immer mehr Vollzeitbeschäftigte, die mit dem Gehalt nicht über die Runden kommen und einen Zweitjob benötigen oder zusätzlich Hartz IV-Leistungen beziehen müssen.
• Beispiel Outsourcing: Beliebt bei Unternehmen, z. B. in der Telekommunikationsbranche, das Outsourcing von Callcentern. Oder die Verlagerung von Tätigkeiten ins Ausland,
• Beispiel Subunternehmen: Unternehmen gründen Untergesellschaften mit der Folge, dass sie ihr Personal dort nicht nach Tarifbedingungen beschäftigen müssen.
• Beispiel Befristung: Auch hier ist zu beobachten, dass man von Glück sprechen kann, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Dies betrifft vor allem Berufseinsteiger, die oftmals bereits nach oder während ihres Studiums oder ihrer Ausbildung leidvolle Erfahrungen als „Generation Praktikum“ machen mussten.
• Beispiel Geringverdiener: In manchen Branchen sind die Löhne und Gehälter so niedrig, dass man davon nicht leben kann. Es wird von einigen Arbeitgebern außerdem versucht, den neu eingeführten Mindestlohn „kreativ“ zu interpretieren.
• Beispiel Leiharbeit: Ein Thema für sich. Heute wird die sog. „Arbeitnehmerüberlassung“ leider oft nicht dazu benutzt, um Produktionsspitzen, Urlaubs- und Krankheitszeiten zu überbrücken. Vielmehr ist zu beobachten, dass es in vielen Firmen neben der Stamm-Belegschaft eine ähnlich große Zahl an (Dauer-)Leiharbeitnehmern gibt.
PRAXIS meint:
Es ist grundsätzlich gut, wenn die Arbeitswelt flexibler wird – mehr Teilzeitmodelle zwecks besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeboten werden, früher verpönte Möglichkeiten wie Sabbatjahr oder Weiterbildungsangebote den Arbeitnehmer/-innen eine individuellere Lebensgestaltung ermöglichen.
Das darf aber nicht zum Abschmelzen von Sozialstandards durch die Hintertür führen, indem z. B. immer weniger Menschen unbefristete Arbeitsverträge und den damit verbundenen Absicherungen erhalten, oder ihre Arbeitsleistung nur noch kurzfristig und ohne adäquate Bezahlung eingekauft wird.
PRAXIS bietet zum Thema folgende interessante und erforderliche Seminare an:
SEMINAR: Betriebsratsarbeit 6 – Grundlagen Folgen von Umstrukturierungen mitgestalten
SEMINAR: Personalratsarbeit 6 – Grundlagen Folgen von Rationalisierung mitgestalten
SEMINAR: Aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht
SEMINAR: Planung, Struktur und Entwicklung von Belegschaften
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