03.06.2015
BU 5.1 - Bildungsprämie / Bildungsschecks für Bildungsurlaub
Bildungsurlaubsseminare aber auch andere Fortbildungen von Arbeitnehmer/-innen, die außerhalb des Betriebs stattfinden, können unter bestimmten Voraussetzungen durch Bildungsprämie oder/und Bildungsschecks finanziell gefördert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen erfüllt sind, vor der Maßnahme eine Bildungsberatung stattgefunden hat und die Leistungen vor Beginn der Maßnahme beantragt (und bewilligt) wurden.
Bildungsprämie des Bundes
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert. Sie soll Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten. Sie gilt auch für Bildungsurlaube unter den genannten Voraussetzungen.
Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmer/-innen profitieren, die
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind,
- ein zu versteuerndes Einkommen von max. 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) haben
Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt, bei max. Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme von 1.000 Euro (inkl. MwSt.).
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen.
Weitere Info zur Bildungsprämie
Bildungsschecks / Qualifizierungsschecks / Qualischecks der Bundesländer
Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert z. B. das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung, auch die des Bildungsurlaubs. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:
1. Es gibt einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
2. Die Förderung umfasst 50 % (70/90 % je nach Bundesland) der Kurskosten, max. 500 Euro.
3. Gefördert werden nachhaltige berufl. Weiterbildungsmaßnahmen, mit Kursgebühren von mind. 500 Euro (Vorrangprüfung der Bildungsprämie) …
4. … mit zu versteuerndem Höchstjahreseinkommen von 30.000 Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro).
5. für Beschäftigte in Betrieben mit max. 249 Beschäftigten (außer öffentlichem Dienst), Berufsrückkehrende, Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit, geringfügig Beschäftigte.
6. Selbstständige erhalten keine Bildungsschecks.
7. Es wird ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren ausgegeben
Kurz-Übersicht über viele Fördermöglichkeiten - Stiftung Warentest aus 2014
Fördermöglichkeiten der Bundesländer im Einzelnen:
Info zu den Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg - 1
Info zu den Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg - 2
Info zu den Fördermöglichkeiten in Berlin
Info zum Bildungscheck Brandenburg
Info zum Bremer Weiterbildungsscheck ab 2015
Info zum Weiterbildungsbonus Hamburg
Info zu Fördermöglichkeiten durch die Initiative ProAbschluss Hessen
Info zu Bildungsschecks in Mecklenb.-Vorpom. für Untern. zur Weiterbild. Beschäftigter
Info zu Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWIN) (Änderungen ab Mitte 2015)
Info zum Bildungsscheck NRW für 2015
Info zum QualiScheck Rheinland-Pfalz 2014-2020
Info zur Lernziel Produktivität des Saarlands
Info zum Weiterbildungsscheck – individuell 2014-2020 - Sachsen -
Info zum Förderprogramm Weiterbildung Direkt - Sachsen-Anhalt
Info zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ab 2015
Info zum Weiterbildungsscheck Thüringen
Informationen zu den hier nicht genannten Bundesländern - bitte auf den Länderregierungsportalen suchen oder bei den Veranstaltern erfragen
Beratung:
Die Förderkriterien werden für die Bildungsprämie als auch für den Bildungsscheck bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Das bedeutet, dass das Beratungsgespräch mindestens einen Tag vor Beginn an der Weiterbildung erfolgen muss. Die Anmeldung für eine Weiterbildungsmaßnahme bei einem Weiterbildungsanbieter ist u. U. vor dem Beratungstermin möglich.
Die nächste Beratungsstelle finden Sie hier.
Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Beratung.
PRAXIS meint: Ran an die Töpfe und als Interessenvertretung die Aus-/Weiter- und Fortbildung der Beschäftigten mit allen Kräften fördern, so wie es das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze als Aufgabe vorsehen.
PRAXIS bietet zum Thema folgende interessante und erforderliche Seminare an:
SEMINAR: Betriebsratsarbeit 5 – Grundlagen Berufsbildung
25.02.2018
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28.05.2015
26.05.2015
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12.04.2015
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