15.11.2018
Betriebsratsverbote und Schließungen als Strafmaßnahme
Erst RYANAIR, jetzt SUN EXPRESS – die ‘Billigflieger’ sind seit Wochen in den Schlagzeilen. Es geht um schlechte Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und dass diesen die Mitbestimmung verwehrt werden soll. Betriebsräte sind verpönt bei diesen Arbeitgebern.
Im Kampf gegen die berechtigten Anliegen der eigenen Belegschaft schreckt insbesondere RYANAIR nicht vor Drohungen und Einschüchterungsversuchen unlauterer Art zurück.
Ein aktuelles Beispiel: Anfang November ist zum letzten Mal eine Ryanair-Maschine auf dem Flughafen Bremen gelandet. Abheben wird sie von hier nicht noch einmal, denn ab dem 5.11. ist die Basis geschlossen. Nicht einmal vier Wochen zuvor haben es die Mitarbeiter vor Ort aus einer E-Mail an alle Ryanair-Beschäftigten erfahren. Unter der Überschrift ‘Gewinnwarnung’, die für dieses Jahr »nur noch« gut eine Milliarde Euro prognostiziert, enthielt die Nachricht auch die Ankündigung, dass deshalb in Deutschland ab 5. November die Basis Weeze am Niederrhein verkleinert und der Standort Bremen geschlossen wird. In den Niederlanden trifft es die Basis Eindhoven.
Dass Flugbasen geschlossen werden, ist nicht unüblich, aber die Kaltschnäuzigkeit in diesem Fall ist selbst für Ryanair-Maßstäbe außergewöhnlich. Bremen gehört zu den ältesten Standorten in Deutschland, seit elf Jahren hat der irische Billigflieger hier zwei Flugzeuge stationiert, viele der rund 90 Beschäftigten haben inzwischen hier Wurzeln geschlagen. Für die Beschäftigten ist das eine Strafaktion für zwei Streiks im September, die ersten in Deutschland bei RYANAIR. Das Management hatte ihnen davor gedroht, wenn sie sich beteiligten, werde die Basis geschlossen. Sie haben trotzdem mit dafür gesorgt, dass zahlreiche Flugzeuge des größten europäischen Billigfliegers am Boden bleiben mussten. Die Schließung, sagen sie, sei auch als Signal von RYANAIR an alle Mitarbeiter zu verstehen: »Jeder, der sich so benimmt wie Bremen, Eindhoven oder Niederrhein, dem kann das gleiche passieren.«
Bei Sun Express Deutschland – einer Fluggesellschaft mit mehr als 1000 fliegenden Beschäftigten, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört - darf das fliegende Personal auch weiterhin keinen Betriebsrat wählen, entschied jetzt erneut ein Gericht. Hintergrund ist eine Bestimmung im Betriebsverfassungsgesetz, die einen Betriebsrat für Flugzeugbesatzungen nur nach Abschluss eines Tarifvertrags zulässt. Der ist bislang aber am Widerstand von Sun Express gescheitert. Die Fluggesellschaft hält einen Betriebsrat für überflüssig. Man pflege einen "vertrauensvollen und offenen Umgang" mit den Mitarbeitern, erklärte Accountable Manager Peter Albers. "Durch eine Beteiligung einer dritten Partei in diesem Dialog sehen wir keine Verbesserung." Dem widerspricht die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit entschieden – sie sieht in der nationalen Bestimmung zudem einen Verstoß gegen EU-Recht.
Die Gewerkschaft ver.di fordert die Wahl eines Betriebsrats auch bei Ryanair. Die Mitarbeitervertretung sei dringend erforderlich, "um die notwendige Kontrolle zu gewährleisten", so Bundesvorstand Christine Behle. Sie bezog sich auf mehrere Berichte, nach denen die Airline deutsches Recht verletzt habe, etwa bei der Beschäftigung von Leiharbeitern und der Kontrolle von kranken Mitarbeitern. Aber auch RYANAIR-Chef O’Leary will wie Sun Express davon nichts wissen.
Bei ihrem Kampf für betriebliche Mitbestimmung erhalten die Gewerkschaften auch Unterstützung aus der Politik. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, er wolle sich für eine "Betriebsratsgarantie in der Luftfahrt" einsetzen. Er schlug eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vor, um die Ausnahmeregelung für Flugzeugbesatzungen abzuschaffen.
PRAXIS meint:
Das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt, dass ein Betriebsrat für das fliegende Personal nur nach Abschluss eines Tarifvertrags zulässig ist. Aber ohne Betriebsrat kein Tarifvertrag: eine offensichtlich absurde Logik. Doch die Zeiten ändern sich – zum Glück: Seit Jahresbeginn muss sich der erklärte Gewerkschaftsfeind O’Leary in Deutschland auf Tarifverhandlungen einlassen. Es geht um Löhne, Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung für Flugbegleiter und Piloten – die Mitarbeiter lassen sich diese Arbeitsbedingungen einfach nicht mehr gefallen!
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