********************************************************************************
Infobrief 5
PRAXIS-Fortbildung und Beratung für Betriebsräte und Personalräte
30. Juni 2006
http://www.praxis-fortbildung.de
********************************************************************************
Lesen Sie diesmal: Aktuelles Sonstiges, Heiter-Besinnliches
Sehr geehrte Mitglieder in Interessenvertretungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwei Großereignisse beschäftigen uns seit März 2006: Die regelmäßigen Betriebsratswahlen in allen Betrieben ab 5 Arbeitnehmer/-innen und die Fußballweltmeisterschaft 2006. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen sind mit dem 31. Mai 2006 abgeschlossen, die konstituierenden Sitzungen zwischenzeitlich durchgeführt. Vorsitz und Freistellungen sind verteilt. Im besten Falle sind Ausschüsse gebildet und/oder Zuständigkeiten und Aufgaben verteilt. Was die Mitglieder des Betriebsrates jetzt noch von einer effektiven Interessenvertretungsarbeit trennt, ist die Festlegung vordringlicher Aufgaben, Ziele und Forderungen sowie die erforderliche (grundlagenbildende) Fortbildung. Hier empfehlen wir allen Betriebsräten und Personalräten für ihr Gremium dringend eine Teambildungsmaßnahme mit Klausurtagungsanteilen und evtl. Herstellen des gleichen Wissensstandes. Mehr finden sie unter Aktuelles.
Die Fußballweltmeisterschaft 2006 hält uns seit 9.6.2006 auf Trab und macht mit zunehmendem Vorwärtsdrang der deutschen Mannschaft auch zunehmend mehr Spaß. Ich gebe zu: Ich bin eigentlich ein Fußballmuffel. Das Angriffsspiel der deutschen Mannschaft in Vorrunde und Achtelfinale und die Gelegenheit, die Atmosphäre im ausverkauften Berliner Olympiastadion kennen zu lernen, haben mich Fußball-infiziert. Begeistern allerdings kann ich mich auch für das integrative
und völkerverbindende Element der Fußballweltmeisterschaft 2006: Sehr viele
ausländische Mitbürger, deren ursprüngliche Heimatländer nicht an der WM
teilnehmen, in Berlin und anderswo, sind leidenschaftliche Anhänger und
Vertreter der deutschen oder anderer Nationalmannschaften – ihr Herz schlägt
auch für Deutschland. Sieht man sich in Berlin z. B. in den Stadtvierteln mit
Bewohnern anderer Nationalitäten um, sieht man überall die deutsche Fahne
neben anderen. Für Kaya Yanar, 33, Comedian („Was guckst du“), in Frankfurt
am Main geboren und türkisch-arabischer Herkunft auch vollkommen logisch:
„…Ich schaue fast alle Spiele und genauso selbstverständlich halte ich zu Deutschland.
Bei den anderen Spielen bin ich für das Team, das den Sieg verdient.“
„Deutschland ist meine Heimat und somit bin ich mit ihr emotional
verwurzelt.“ „Ein neues Wir-Gefühl wäre eine neue Chance.“
Lesen Sie mehr
Ihr Manfred Horn
Betriebsratswahlen abgeschlossen – Grundstein für erfolgreiche Arbeit legen Die regelmäßigen Betriebsratswahlen sind abgeschlossen und spätestens nach der Fußballweltmeisterschaft nehmen die Mitglieder des Betriebsrates ihre Arbeit auf. Dabei ist Arbeitsplanung im Betriebsratsteam dringend angesagt: Wir empfehlen allen Betriebsräten und Personalräten für ihr Gremium dringend eine Teambildungsmaßnahme mit Klausurtagungsanteilen und evtl. Herstellen des gleichen Wissensstandes. Lesen Sie mehr - Seminardauer 3 Tage Lesen Sie mehr - Seminardauer 5 Tage incl. Modul Angleichung des Wissensstandes
Im Sommer zu heiß, im Winter zu kalt - Klima im Betrieb Es ist Sommer! Für manche Betriebe ist damit völlig überraschend ein Anstieg der Temperaturen verbunden. An den Arbeitsplätzen wird es heiß. Hitzefrei aber soll es nicht geben. Hier finden Sie das Beispiel, die Forderungen und die Betriebsvereinbarungsinhalte eines Betriebsrates, der seine Mitbestimmungsrechte für erträgliche Klimabedingungen am Arbeitsplatz genutzt und mit der Einigungsstelle durchgesetzt hat.
Wenn es heiß wird - Kleiderordnung im Sommer Wenn die Temperaturen steigen, wird die Kleidung luftiger. Was geht noch und was geht nicht? Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers? Was kann der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei anweisen? Kann er z. B. verlangen, dass in sommerlicher Gluthitze Kostüm, Anzug, geschlossener Kragen oder Krawatte getragen werden?
Ersatz für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit Bei Betriebsratstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit entstehen Ansprüche auf Freizeitausgleich bzw. Bezahlung. Gilt dies auch, wenn ich meinen Urlaub unterbreche, um an wichtigen Betriebsratssitzungen teilzunehmen? Von besonderer Bedeutung sind diese Fragen natürlich für Teilzeitbeschäftigte oder Beschäftigte, die in Schicht arbeiten oder unregelmäßige Arbeitszeiten haben.
"Menschenverachtend" und
"unsozial" Die schwedische Modekette Hennes & Mauritz setzt in Deutschland Mitarbeiter und Betriebsräte massiv unter Druck. Das haben Recherchen des ZDF-Magazins Frontal21 ergeben. Dort wurde am 21.3.2006 ein Bericht ausgestrahlt, in dem ehemalige Mitarbeiter und Betriebsräte über die Verhältnisse berichten. Außerdem wurde ein Chat angeboten u. a. mit dem Pressesprecher der Handelskette. Der nachfolgende Link verbindet mit der entsprechenden Seite
der Homepage des ZDF. Dort kann auch der Beitrag abgespielt werden.
Wieder zur Erinnerung: Schutz Auszubildender in besonderen Fällen Der Arbeitgeber muss Auszubildende in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernehmen, wenn sie einer JAV, einem Betriebsrat etc. angehören und die Übernahme innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangt haben.
Kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub Es gibt keinen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Es kann aber Ausnahmen geben! Auch ein Feld betriebsrätlich/personalrätlichen Handelns.
Arbeitszeitverlängerung bei Teilzeitbeschäftigten durch jahrelange Mehrarbeit Wird eine Teilzeitkraft über mehrere Jahre wegen verstärkten Arbeitsanfalls im zeitlichen Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt, kann dies im Sinne einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrages gewürdigt werden. Der Arbeitgeber gerät dann in Annahmeverzug, wenn er die Teilzeitkraft später nur noch im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit einsetzt.
Ladungsmangel bei Betriebsratsbeschluss entbindet Arbeitgeber von Kostentragung Das Bundesarbeitsgericht zum Thema: Wir müssen uns doch nicht immer an die Gesetze halten; Wir müssen doch auch mal Fünfe gerade sein lassen; Wir müssen doch die Formalien nicht auf die Spitze treiben. Der Arbeitgeber trägt die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt. Voraussetzung für die Kostentragungspflicht ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats. Erfolgt die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat aufgrund eines nicht wirksamen Beschlusses, z. B. weil die Ladung der Betriebsratsmitglieder nicht ordnungsgemäß erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die durch die Tätigkeit des Anwalts entstandenen Kosten zu tragen.
Betriebsratsschulung - Teilzeitbeschäftigte Nach Durchführung der Betriebsratswahlen liegt es im Interesse der Betriebsräte, neu gewählte Mitglieder schnellstmöglich zu Schulungen zu entsenden. Zunehmend engagieren sich auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Betriebsrat. Über den Anspruch auf Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, obwohl mit der Neuformulierung des § 37 Abs. 3 und 6 BetrVG für Klärung gesorgt sein sollte.
Rückzahlungsklauseln in Arbeitsverträgen u. U. unwirksam Rückzahlungsklauseln für Ausbildungskosten in vorformulierten Arbeitsverträgen sind unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam. Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam.
Kein generelles Verbot von Nebentätigkeiten Der Arbeitgeber darf Nebentätigkeiten nicht grundsätzlich verbieten oder von seiner Genehmigung abhängig machen. Ein Arbeitsvertrag, in dem die Ausübung von Nebentätigkeiten jeglicher Art verboten ist, verstößt gegen das Transparenzgebot. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz hervor, die vor kurzem veröffentlicht wurde.
Unterschiede in der Streitkultur EU-Beschäftigter In Frankreich ist der s. g. Erstarbeitsvertrag seit 10. April 2006 vom Tisch. Er sollte die Beschäftigung von Berufseinsteigern fördern. Der Erstarbeitsvertrag, der die Einführung einer zweijährigen Probezeit mit täglicher Kündbarkeit ohne Angaben von Gründen vorsah, sei "leider nicht von allen Franzosen verstanden" worden, so der französische Regierungschef Dominique de Villepin am 10.4.2006 in einer Pressekonferenz. Dem gingen landesweite Proteste, Streiks etc. studentischer Organisationen wie Gewerkschaften seit Februar voraus. Villepin hielt sich damit an das Ultimatum sämtlicher Gewerkschaften und streikenden Jugendgruppen, die eine Entscheidung noch vor Ostern gefordert hatten. Und bei uns? Da bastelt die Koalition seit geraumer Zeit an der Verschlechterung des Kündigungsschutzgesetzes und will auch die Probezeit auf 2 Jahre verlängern - allerdings nicht nur für Berufseinsteiger und Jugendliche sondern gleich für alle Arbeitnehmer/-innen. Und wo ist der Protest der breiten Bevölkerung? Wissen Sie es? Helfen Sie mir – im Forum.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre "Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen" im Januar 2006 neu aufgelegt. Sie kann von dort bezogen oder von der Homepage runtergeladen werden. Die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen bieten immer wieder Anlass zu Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese Ansprüche sind außerdem teilweise in Tarifverträgen geregelt. In Betrieben ohne Tarifbindung oder wenn Tarifverträge lediglich auf das Entgeltfortzahlungsgesetz verweisen, ist die Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erforderlich.
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen der Bundesregierung
Noch Seminarplätze frei: Seminar: Einführung in die Betriebsratsarbeit 1 vom 10.07.-14.07.2006 in Fischland/Darß-Rügen vom 24.07.-28.07.2006 in Berlin vom 21.08.-25.08.2006 in Lübbenau-Spreewald Seminar:
Grundlagen der Betriebsratsarbeit 2 vom 17.07.-21.07.2006 in Fischland/Darß-Rügen Seminar: Grundlagen der Betriebsratsarbeit 3 vom 31.07.-04.08.2006 in Dresden
Sie finden weitere Seminare, zu denen auch noch Restplätze vorhanden sind, auf der Startseite unserer Homepage unter folgendem Link:
Sonstiges, Heiter-Besinnliches: Die freie Wirtschaft Kurt Tucholsky, 1890-1935, schrieb 1931: „Daß der Arbeiter für seine Arbeit auch einen Lohn haben muß, ist eine Theorie, die heute allgemein fallen gelassen worden ist.“ Bereits 1930 hat er ein Gedicht geschrieben, mit dem er „Die freie Wirtschaft“ beschreibt. Es hätte allerdings auch 2006 geschrieben sein können.
Empfehlen Sie uns Senden Sie den Infobrief auch an Kolleginnen und Kollegen in Interessenvertretungen weiter. Sie können uns aber auch die E-Mail Adresse und Anschrift weiterer Interessenten übermitteln.
Helfen Sie uns In unserem Infobrief finden Sie aktuelle Nachrichten und Informationen für die Tätigkeit von Betriebs- und Personalräten und anderen Interessenvertretungen sowie rund um PRAXIS-Fortbildung und Beratung für betriebliche Interessenvertretungen. Wir sind dankbar für jeden Hinweis, Ihre Anregungen und Ihre Kritik.
Abmelden Möchten Sie unseren Infobrief nicht mehr erhalten, dann senden Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort Abmelden im Betreff.
Hier geht's zur Homepage: http://www.praxis-fortbildung.de
verantwortlich:
Manfred Horn PRAXIS-Fortbildung und Beratung für Betriebsräte und Personalräte Seminarbüro Frankfurt am Main Oskar-von-Miller-Straße 42 60314 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69-59 97 81 Fax: 0 69-59 97 82
E-Mail: info-ffm@praxis-fortbildung.de Internet: www.praxis-fortbildung.de
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung
für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die
Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich
ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. |
|