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74, 75, 80 BetrVG bzw. §§ 66, 67, 68 BPersVG (in analoger Anwendung)
verstößt
Firma: Gewerkschaft NGG |
17.10.2015 09:21:34 |
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Name: Claudia Drewel-Sprenger | claudia.sprenger@ngg.net |
BR-Einführungsseminar - Suche nach Regina Bickert |
Hallo,
beim Googlen bin ich hier auf den Namen Regina Bickert gestossen. Regina hab ich im Rahmen einer Inhouse-Seminarfolge bei der Deutschen Bank/Sinius vor mehr als 10 Jahren kennengelernt. Dieses Seminar war einfach nur super, und ich habe jetzt einen BR, der sich neu gegründet hat und ebenfalls eine Einführung benötigt. Regina wäre die Richtige dafür. Falls ich sie hier finde, bitte melden ! Gruß + Danke Claudia |
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Firma: |
22.02.2014 16:55:09 |
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Name: dödel | test@gmx.de |
seit über 4 Jahren kein Eintrag mehr???? |
hier scheint ja echt der Bär zu steppen, wenn der aktuellste Eintrag über 4 Jahre alt ist ;-) |
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Firma: |
01.10.2009 15:51:42 |
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Name: Thomas Zimmermann | |
Bundestagswahl |
Ein wahrlich schwarzer Sonntag für Arbeitnehmer in Deutschland war der letzte Wahlsonntag. Wie eine Partei ohne Inhalte auf 15 %-Punkte kommt, ist mir schleierhaft. Und wie man ohne Profil und klare Linie Kanzlerin bleiben kann, leider auch. Was schwarz-gelb für ArbeitnehmerInnen bedeutet, kann jeder bei uns Ãn NRW sehen: Reduzierung der Mitbestimmungsrechte; Privat vor Staat usw. Armes Deutschland - aber: jeder bekommt die Regierung, die er sich wählt (oder nicht wählt.)   |
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Firma: cream e.V. |
30.07.2009 15:49:01 |
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Name: Cristina Perincioli | perincioli@gewaltschutz.info |
Über häusliche Gewalt sollten Betriebsräte Bescheid wissen. Warum? |
Eine englische Studie zeigt, dass es im Durchschnitt sieben Jahre dauert, bis eine Frau, die vom Partner geschlagen wird, außerhalb Hilfe sucht.
Sie können dies abkürzen und betroffene Frauen bereits am Arbeitsplatz mit den nötigen Informationen versorgen - bevor sie wegen psychischer und körperlicher Schädigungen die Arbeit aufgeben oder verlieren.
Wie soll das gehen?
Alles, was Ihre betroffene Kollegin benötigt, um sich über ihre Situation klar zu werden und selbst für ihre Sicherheit zu sorgen, findet sie auf der Website www.gewaltschutz.info und zwar
in sieben Sprachen.
So können Sie Ihrer Kollegin schnell und effektiv helfen, ohne selbst sachkundig sein zu müssen, wenn Sie ihr ermöglichen, während der Beratungszeit sich auf dieser Website unbeobachtet und selbständig zu informieren. Für manche Opfer häuslicher Gewalt ist dies zu Hause nicht möglich, respektive zu gefährlich.
Wie aber sprechen Sie eine Kollegin an, bei der Sie diesen Informationsbedarf vermuten?
Das ist der Zweck dieses Kapitels »Arbeitsplatz« in der Website www.ava2.de Informieren Sie sich hier über eine angemessene Gesprächsführung und über die Bedeutung häuslicher Gewalt im Arbeitsleben.
www.ava2.de hilft Ihnen:
• Warnsignale richtig zu deuten
• eine Notfallkarte für Kolleginnen zu erstellen
• mit einem Sicherheitsplan die Kollegin am Arbeitsplatz zu schützen
• mit Kurzinfos zu Ausländer-, Umgangs- und Sorgerecht
www.ava2.de eignet sich zur raschen Selbstinformation wie auch für Seminare: mit interaktivem Video und psychologischem, medizinischem, rechtlichem, und kulturellem Wissen zu häuslicher Gewalt.
Wer steht dahinter?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend förderte das Internetprojekt; es basiert auf den bisherigen CD-ROMs AVA1 + AVA 2, einem Projekt des EU-Programms „Daphne“.
Cristina Perincioli verantwortet Konzept, Design und Produktion der Website. Sie entwickelte die Inhalte im Dialog mit Frauenhausberaterinnen, Männergewalt-Beratern und Medizinern und baut auf die Pionierarbeit von BIG e.V. Berlin auf. Cristina Perincioli arbeitete zum Thema schon 1974: Buch "Gewalt in der Ehe" 1976, Spielfilm „Die Macht der Männer ist die Geduld der Frauen“ 1978. Träger ist Cream e.V. (content creation for interactive media), ein gemeinnütziger Verein in Berlin, mit Prof. Dr. Cille Rentmeister als geschäftsführende Vorsitzende. Der Verein produzierte außerdem zum Thema:
www.4Uman.info
- Web-Site für schlagende Männer
www.gewaltschutz.info
- Häusliche Gewalt: wie sich Betroffene schützen
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Firma: HWK |
17.03.2009 16:46:09 |
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Name: Anton Sauter | anton270751@yahoo.de |
Benachteiligungsverbot LPVG-BW in Zusammenhang mit §107 BPersVG |
Wird gegen das Benachteiligungsverbot nach BPersVG § 107 verstossen ist welcher Schritt von wem einzuleiten ?   |
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Firma: |
14.08.2006 21:42:17 |
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Name: Anne Becker | betriebsratsspiel@freenet.de |
Betriebsrat ärgere dich nicht |
Für Betriebsräte und alle, die ein Interesse an Betriebsratsarbeit haben, gibt es jetzt ein passendes Spiel.
Bei dem Spiel Betriebsrat ärgere Dich nicht!© handelt es sich um ein unterhaltsames Strategiespiel. Es ist speziell an Betriebsräte und gewerkschaftlich orientierte Personen gerichtet.
Auf den Betriebsratssitzungen werden die Betriebsräte anhand von Aktionskarten mit betrieblichen Problemen und entsprechenden Problemlösungen konfrontiert. Dadurch werden die Chancen, aber auch die Grenzen des Betriebsverfassungsgesetzes verdeutlicht. Neben dem Unterhaltungswert wird auch ein Lerneffekt erzielt: Was habe ich für Möglichkeiten, welche sind gut und nützlich, welche nicht? Auch anhand der Szenarien, die in den Ereigniskarten beschrieben werden, wird deutlich, was förderlich ist bzw. was man möglichst vermeiden sollte.
Das Spiel kostet (bedingt durch die Kleinauflagenhöhe) 20,— € pro Exemplar zuzüglich Verpackung und Versand von 2,50 €. Bei Sammelbestellungen werden die anteiligen Versandkosten geringer.
Das Spiel wird in der Druckerei der gemeinnützigen Einrichtung Göttinger Werkstätten gGmbH hergestellt.
Weitere Informationen unter www.betriebsrat-aergere-dich-nicht.de   |
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Firma: Hayward Filtratiion GmbH |
15.11.2005 13:02:59 |
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Name: Petra Beier | pbeier@hayward-filtration.com |
Leiharbeiter |
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie mir das letzte Mal so gut geholfen haben, wende ich mich mit einem neuen Problem an Sie!
Vor einige Wochen, sollten drei Arbeitnehmer bis zum Ende des Jahres entlassen werden. Man verlangte Namen von dem jeweiligen Vorgesetzten. Aufgrund der Auslastung ist es aber mittlerweile so, daß morgen Leiharbeiter in unserer Firma kommen, da sonst die Termine nicht eingehalten werden können. Ob es weiterhin zu den Entlassungen kommen soll, wissen wir nicht. Wie ist es den mit der Rechtslage? Wenn Leiharbeiter benötigt werden, kann sicher nun keiner entlassen werden. Gibt es dafür eine bestimmte Frist? Ich meine, angenommen, die Leiharbeiter sind vier Wochen da und nach sechs Wochen könnte die Gechäftsleitung wieder mit eine Entlassungswelle drohen! Wie müssen wir uns als Betriebsrat da verhalten? Gibt es bestimmte Fristen die eingehalten werden müssen?
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!
MIt freundlichen Grüßen
Petra Beier
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Firma: |
21.09.2005 16:17:13 |
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Name: Petra Beier | pbeier@hayward-filtration.com |
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Wir brauchen Hilfe!
Unsere Firma ist seit September verkauft worden und nun werden von unserer Geschäftsleitung einige Dinge plötzlich geändert. Als erstes durften in den Pausen, wenn einer Geburtstag hatte, kein Sekt mehr ausgeschenkt werden und ein paar Tage später wird uns sogar untersagt, die Geburtstage in den Pausen zu feiern. Ab sofort soll dies nach der Arbeit passieren. Wir wissen nicht, ob das Anweisungen unseres neuen Firmeninhabers sind oder ob unser Geschäftsführer es zum Anlaß nimmt, es einfach zu ändern. Hat er die Möglichkeit, uns zu verbieten, in den Mittagspausen einen auszugeben aufgrund von Geburtstagen? Wer kann mir dazu Auskunft geben? Das komische an der ganzen Sache ist nur, hierüber gibt es kein offizieles Schreiben von der Geschäftsleitung. Die Abteilungsleiter wurden angewiesen, diese Veränderungen zu übermitteln!
Über ein paar Infos, wären wir sehr dankbar!   |
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Firma: |
18.07.2005 19:21:00 |
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Name: Stefanie Ullmann | stefanie.ullamann@hotmail.de |
die erfahrung |
Ich hab grad erfahren, das sie genauso heißen wie ich! DStylisch, können sie rausfinden, ob es noch mehr von uns gibt?   |
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Firma: |
18.07.2005 19:20:55 |
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Name: Stefanie Ullmann | stefanie.ullamann@hotmail.de |
die erfahrung |
Ich hab grad erfahren, das sie genauso heißen wie ich! DStylisch, können sie rausfinden, ob es noch mehr von uns gibt?   |
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Firma: TQ3 Travel Solutions |
21.06.2005 11:41:46 |
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Name: Doris Poeppel | betriebsrat.fra@tq3.de |
Pinnwand |
Finde diese Pinnwand wirklich gut und interessant!
Ich fände es sehr hilfreich, wenn es eine weitere
"Betreff"- oder Kopfzeile gäbe, in der jeweils das Thema steht.
Dann kann man die Antworten besser zuordnen!
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Firma: PRAXIS |
23.04.2005 13:50:51 |
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Name: Manfred Horn | info-ffm@praxis-fortbildung.de |
PRAXIS - Forum |
Liebe Pinnwandnutzer,
wir haben inzwischen unser Forum fertig gestellt. Sie können Ihre Themen jetzt auch dort veröffentlichen. Dies hat den Vorteil, dass Antworten zu Ihren Themen übersichtlicher gelistet werden.
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Firma: PRAXIS |
23.04.2005 07:26:24 |
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Name: Regina Bickert | info-ffm@praxis-fortbildung.de |
Mobbing im Pflegeheim |
Liebe Kollegin,
die Arbeitssituation in Pflegeheimen ist mir von Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen bekannt. Zum Glück ist der Betriebsrat nicht überall untätig. Für Deinen Mann wäre neben der Pflegeschule und der Gewerkschaft auch noch die Stelle ein Ansprechpartner, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung zuständig ist. Diese Stelle ist sicherlich in der Pflegeschule zu erfahren. Außerdem ist der Hinweis von Ingo Walter ganz wichtig, dass Dein Mann zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber eine Person seines Vertrauens mitnimmt. Vielleicht gibt es ja trotz allem beim Betriebsrat eine vertrauenswürdige Person. Auf jeden Fall gibt es in fast allen größeren Städten sehr gute Beratungsstellen für Mobbingopfer. Diese Unterstützung sollte Dein Mann auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Wenn externe Personen eingeschaltet werden, nimmt das auch oft den Druck weg und die Mobber getrauen sich dann nicht mehr ganz so viel.
Kleiner Hinweis am Ende: Wenn der Betriebsrat bisher untätig war, sollte er vielleicht mal ein Seminar zum Thema Mobbing besuchen oder vielleicht auch mal die Grundseminare, damit er über seine Rechte und Pflichten informiert ist.   |
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Firma: |
22.04.2005 10:20:45 |
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Name: Ingo Walter | IngoWalter@Bundeswehr.org |
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Auszug aus der Internetseite:
vom 18.-19. Juni 2005 findet in Buxtehude die Fachtagung "DEM LEBEN DIENEN", Systemisches Arbeiten in heilenden, pflegenden und pädagogischen Berufen statt. Diese Tagung bietet eine neue Möglichkeit der Prävention und Hilfe bei Burn-Out und Mobbing . Zugleich ist es ein Weg zur Erweiterung der sozialen Kompetenz in helfenden Berufen. Ich hoffe, diese Veranstaltung weckt Ihr Interesse. Wenn Sie Flyer auslegen oder Plakate aushängen möchten, bitte ich um eine Nachricht, dann sende ich Ihnen gerne einige Exemplare zu.
Weitere Informationen gibt es auch unter: www.cornelia-hartel.de und www.hellinger.com
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Hartel Praxis für Systemische Beratung und Supervision Ostfleth 14 21614 Buxtehude 0170/ 40 34 630
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Firma: |
22.04.2005 10:17:21 |
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Name: IngoWalter | IngoWalter@Bundeswehr.org |
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Du kannst auch mal foldende Internetseite http://www.mobbing-am-arbeitsplatz.de/ anklicken. Bei google findest du unter Mobbing auch viele Links mit Hilfen.   |
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Firma: |
22.04.2005 10:11:06 |
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Name: Ingo Walter | IngoWalter@Bundeswehr.org |
Mobbing im Pflegeheim |
Moin moin an die anonyme Schreiberin. Das Problem in der Altenpflege kenne ich sehr gut, da meine Frau auch in der Pflege arbeitet. An deiner Stelle würde ich mich, wenn organisiert, mich an eine Gewerkschaft wenden. Ich würde versuchen, den Betriebsrat durch ein Gericht mit gewerkschaftlicher Hilfe auf zu lösen. Hat dein Mann schon mal das Gespräch mit der Führung gesucht? Wenn nein, sollte er es tun, auf jeden Fall eine Person des Vertrauens mitnehemen, niemals alleine hin gehen. Ist dein Mann nicht in einer Gewerkschaft, sollte er trotzdem z.B. zu verdi gehen, da sie auch im Fachbereich 3 glaube ich, Pflegedienst in der Betreuung haben. Je nach dem, aus welchem Bereich du kommst, kann ich dir einige empfehlen. Du solltest dann mal an meine Mailadresse schreiben, da können wir unter 4 Augen uns aus tauschen. Dein Mann sollte auch eine Tagebuch führen, wo er alle Dinge aufschreibt, die gg. ihn laufen, dass sind die einzigen Beweismittel, die ein Gericht anerkennt. Ich habe als PR-Vorsitzender viele Mobbingfälle gehabt und klären können. Man muss aber auch die Gegenseite hören, teilweise sind auch viele Missverständnisse da. Damit will ich deinen Fall aber nicht abtun. Das Wichtigste ist ein funktionierender BR/PR. Du solltest auch mal in diverse Gesetze gucken, z.B. ArbZG, wo z.B. die gesetzmäßigen Arbeitszeiten drin sind. Auch wichtig ist das BetrVG, dass die Mitbestimmung regelt. Beim BPersVG, welches für die PR's gilt kann z.B. keine PersMassnahme ohne Beteiligung der Personalvertretung durchgeführt werden. Soweit erst mal in Kürze, wenn du mehr brauchst, schreib mir.   |
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Firma: Pflegeheim |
21.04.2005 09:03:00 |
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Name: anonym (aus Schutz vor weiterem Mobbing) | |
Mobbing |
Mein Mann arbeitet als Auszubildender in einem Pflegeheim ab April 2005 im 2.Lehrjahr.Seine Stationsleitung teilt im Etagen zu mit 11 Schwerstpflegefällen ALLEIN, er muß 13 Tage am Stück durcharbeiten, Urlaubsscheine werden nicht bestätigt wiedr ausgehändigt, der Pflegedienstleiter kümmert sich um nichts. Der Betriebsratsvorsitzende ist informiert, traut sich jedoch nicht zu handeln.Mittlerweile gibt es Anschuldigungen der Nichtvergabe von Essen. In der Pflegeschule ist ihm gesagt worden nicht mehr als 10 Tage am Stück in Wechselschicht, nicht mehr als 5 Personen zum pflegen. er hat den PDL seine Situation mitgeteilt - seitdem wird er gemobbt von STL u. PDL.Der Betriebsrat hat noch nie eine Sitzung gemacht, Personalentscheidungen finden ohne ihn statt. Was kann mein Mann tun um zu seinen Rechten zu kommen wenn selbst der Betriebsrat nichts macht und keine Ahnung von seinen Rechten und Pflichten hat?? Namensnennung aus Schutz nicht möglich.Danke für die Hilfe   |
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Firma: Pflegeheim |
21.04.2005 09:00:54 |
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Name: anonym (aus Schutz vor weiterem Mobbing) | |
Mobbing |
Mein Mann arbeitet als Auszubildender in einem Pflegeheim ab April 2005 im 2.Lehrjahr.Seine Stationsleitung teilt im Etagen zu mit 11 Schwerstpflegefällen ALLEIN, er muß 13 Tage am Stück durcharbeiten, Urlaubsscheine werden nicht bestätigt wiedr ausgehändigt, der Pflegedienstleiter kümmert sich um nichts. Der Betriebsratsvorsitzende ist informiert, traut sich jedoch nicht zu handeln.Mittlerweile gibt es Anschuldigungen der Nichtvergabe von Essen. In der Pflegeschule ist ihm gesagt worden nicht mehr als 10 Tage am Stück in Wechselschicht, nicht mehr als 5 Personen zum pflegen. er hat den PDL seine Situation mitgeteilt - seitdem wird er gemobbt von STL u. PDL.Der Betriebsrat hat noch nie eine Sitzung gemacht, Personalentscheidungen finden ohne ihn statt. Was kann mein Mann tun um zu seinen Rechten zu kommen wenn selbst der Betriebsrat nichts macht und keine Ahnung von seinen Rechten und Pflichten hat?? Namensnennung aus Schutz nicht möglich.Danke für die Hilfe   |
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Firma: Jagdgeschwader 73 "Steinhoff" |
18.03.2005 10:27:01 |
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Name: Ingo Walter | IngoWalter@Bundeswehr.org |
Unzulässigkeit der Verlängerung der Ruhepause zur Verlängerung der Arbeitszeit |
Es gibt ein Urteil des BAG in dem steht, dass es unzulässig ist, durch den AG die Ruhepause zu verlängern um damit eine Kürzung der Arbeitszeit zu kompensieren. Die Verkürzung der Abreitszeit ist zur Erhöhung des Freizeitanteils der AN gedacht. Die Beteiligungsrechte wurden dabei nicht betrachtet. Kann mir jemand sagen, wo ich dieses Urteil finde?   |
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Firma: Schleswig |
10.11.2004 12:32:40 |
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Name: Petra Callsen | p-callsen@foni.net |
Betriebsratmitglied |
Gibt es einen Paragraphen bzw. Gesetz, der die Gleichgestellung der Geschäftsfähigkeit der Betriebsräte festlegt? Hat der Vorsitzende eher eine Unterschriftbefugnis als die übrigen Mitglieder?   |
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Firma: GWW-Sindelfingen |
17.09.2004 08:50:00 |
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Name: Stefanie Ullmann | Stefanie.Ullmann@gww-netz.de |
Verteilung von Flugblätter durch den Betriebsrat |
Hallo,
ich habe folgende Frage: Inwieweit darf sich der Betriebsrat im Betrieb gewerkschaftlich betätigen. Darf er z.B. Flugblätter verteilen?
Über schnell Antwort würde ich mich freuen.   |
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Firma: |
07.06.2004 10:03:56 |
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Name: Frank Laurent | franklaurent@t-online.de |
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Hallo,
mir liegt folgende Aussage vor. Ist diese so korrekt? Wenn nein: welche Rechtsquelle begründet eine abweichende Meinung? Vielen Dank, Frank:
§ 4 Satz 2 ArbZG schreibt eine Pausenregelung bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vor. Zwingend festzulegen ist die Lage der Pause. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen kann dies ohne weiteres nicht durchgeführt werden. Das Modell geht daher vom Arbeitsbeginn aus und regelt, dass, wenn die Arbeitszeit von 6 Stunden erreicht ist, daran anschließend eine halbe Stunde Pause genommen werden muss. Ab der 6. Stunde ist die nachfolgende Zeit als Pause zu werten. Würde dem AN ab der 1. Minute nach 6 Stunden eine halbe Stunde Pause abgezogen werden, wäre die gesetzliche 6-Stunden-Frist wieder unterschritten. Aus unserer Sicht ist das Gesetz als 6 Stunden plus 30 Minuten (nicht 6,01 Stunden minus 30 Minuten) zu lesen. Von der Technik unberücksichtigt bleiben ferner sonstige Ruhepausen (z. B. Raucher- oder Kaffeepausen).   |
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Firma: Egmont Ehapa |
16.03.2004 09:46:32 |
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Name: Reincke, Simone | s.reincke@ehapa.de |
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Wie sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte? Eine Kollegin, die bisher 25 h/Woche arbeitet möchte demnächst nur noch 20h/Woche arbeiten. Hat sie Anspruch darauf oder muß sie betteln?? Wer kann mir helfen?
vielen Dank
simone   |
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Firma: |
29.01.2004 15:10:51 |
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Name: Gesetzesinitiative gegen Mobbing | |
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Mobbing muss Straftatbestand werden! - Gesetzesinitiative für ein Gesetz zum Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz.
Die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern sollen in einem zu erlassenden „Gesetz zum Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz“ gestärkt und die Arbeitnehmer insbesondere gegen Psychoterror am Arbeitsplatz (Mobbing) geschützt werden, fordert der Krefelder Arbeitskreis für Arbeitsrecht und Sozialpolitik in einer Gesetzesinitiative, die auf der Homepage http://www.so-wollen-wir-arbeiten.de einzusehen ist.
Das Strafmass für Mobbing soll dabei am Strafmass für Körperverletzung bemessen werden. Dies bedeutet, dass Mobbing mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe zu belegen ist. Vorgesetzte, die vom Mobbing in ihrem Verantwortungsbereich Kenntnis haben und nicht einschreiten, sollen als Mittäter gewertet werden. Im Wiederholungsfall soll Mobbing mit einem Mindeststrafmass von 6 Monaten Freiheitsentzug geahndet werden. Darüber hinaus sollen Wiederholungstäter mit einem Verbot der Mitarbeiterführung belegt werden.
Mobbing soll dabei als nachgewiesen gelten, wenn Handlungen aus nachstehender Auflistung gegen den Betroffenen nachgewiesen werden können:
1. Angriffe auf Möglichkeiten, sich mitzuteilen. Diese sind u.a. gegeben, wenn der Betroffene ständiger Kritik ausgesetzt, an Mitteilungen gehindert oder angeschrieen wird.
2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen. Diese sind u.a. gegeben, wenn die sozialen Kontakte des Betroffenen im Betrieb beeinträchtigt werden.
3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen. Diese sind u.a. gegeben, wenn der Betroffene Klatsch, Verleumdungen und Beleidigungen ausgesetzt wird.
4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation. Diese sind u.a. gegeben durch die Zuteilung degradierender, kränkender, fachfremder und beleidigender Arbeiten, durch Arbeitsentzug oder Arbeitsüberhäufung, durch die willkürliche Kürzung von Einkommen oder die willkürliche Versetzung.
5. Angriffe auf die Gesundheit. Diese sind u.a. gegeben durch den Zwang zu gesundheitsschädlichen Aufgaben, sexuelle Belästigung, Psychoterror oder direkte körperliche Übergriffe.
Bürgerinnen und Bürger, die die Gesetzesinitiative unterstützen möchten, finden auf der Homepage http://www.so-wollen-wir-arbeiten.de nicht nur eine Power-Point-Präsentation, die über die Ursachen von Mobbing informiert, sondern auch einen Aufruf und eine Unterschriftenliste.
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Firma: PRAXIS Fortbildung und Beratung |
22.10.2003 16:28:43 |
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Name: Regina Bickert | info-ffm@praxis-fortbildung.de |
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Liebe Heiderose Theisen,
der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat ein Schwarzes Brett zur Verfügung stellen, das alle Arbeitnehmer gut erreichen können. Die gesetzliche Grundlage für diesen Anspruch des Betriebsrats ist der § 40 BetrVG.
Mit freundlichem Gruß
Regina Bickert   |
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Firma: Globus Baumarkt Koordination |
22.10.2003 15:24:04 |
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Name: Theisen Heiderose | betriebsrat-koobfm@globus.net |
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Hallo,
unser Arbeitgeber hat das vorhandene Schwarze Brett durch einen abschließbaren "Schaukasten" ersetzt. Jetzt müssen die Mitarbeiter und auch der Betriebsrat erstmal eine Mitarbeiterin aus der Personalentwicklung bemühen, die geht mit dem MA raus, schließt den Schaukasten auf und wieder zu. Das ganze lief ohne Mitbestimmung (ist überhaupt MBR gegeben?) Wir haben Neuwahlen und entsprechende Listen, in die die Mitarbeiter einsehen müssen. Auf welchen Paragraphen kann ich mich als BR-Vorsitz berufen, dass wir unser "eigenes" Schwarzes Brett oder zu mindestens den Schlüssel zu diesem Schaukasten erhalten. Abgesehen davon, scheint es nicht gewünscht zu sein, dass die MA das Schwarze Brett als Info-Forum nutzen. Ich wuerde mich über eine schnelle Antwort freuen. Danke!
Mit kollegialen Gruessen
Heiderose Theisen   |
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Firma: PRAXIS Fortbildung und Beratung, Seminarzentrum Berlin |
08.07.2003 18:22:13 |
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Name: Roman Scharwächter | info-berlin@praxis-fortbildung.de |
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Liebe Cornelia Köpcke,
eine erste Mail ist zu Ihnen unterwegs.
Beste Grüße aus Berlin   |
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Firma: Stadt Brüel |
08.07.2003 16:39:28 |
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Name: Köpcke, Cornelia | koepcke-blankenberg@t-online.de |
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Hallo, ich habe ein Problem. Wir werden uns mit dem Nachbaramt zusammenschliessen (Gemeindereform). Werkann mir ein paar Tips geben?   |
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Firma: |
30.06.2003 10:44:09 |
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Name: Gerd Kleinhans | |
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Also ich bin der Meinung, dass mit den Feiertagen sollen die mal schön sein lassen.
Kann ja sein, dass das den Unternehmen Geld bringt, aber Arbeitsplätze werden ja wohl nicht dadurch geschaffen, dass die Arbeitenden noch mehr arbeiten.   |
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Firma: |
02.04.2003 10:45:11 |
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Name: peter korr | korr_71@web.de |
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hab was sehr schönes im web gefunden:
http://www.momolma.de/postcardtobush.htm
eine auswahl an postkarten an herrn george w. bush   |
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Firma: PC-Beratung und Training |
07.01.2003 13:51:46 |
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Name: Peter Wagner | contact@peterwagner.de |
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Hallo,
im Internet gibt es seit kurzem eine private Initiative, die sich gegen einen möglichen Irak-Krieg mit und ohne deutsche Beteiligung wehrt. Da deutschland Mitglied im Weltsicherheitsrat ist, hat unsere Meinung doch Bedeutung - oder.
Für alle, die sich mit zu Worte melden wollen oder auch nur informieren wollen, hier die Adresse: http://www.gegen-irak-krieg.de
Für ein friedliches Miteinander
Peter Wagner   |
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Firma: dataroscha gbr |
17.12.2002 13:29:05 |
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Name: Peter Müller | |
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Weiss jemand welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat bei Kündigungen in der Probezeit einzugreifen? Und holft es den Betroffenen?   |
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Firma: PRAXIS-Fortbildung |
19.11.2002 20:36:29 |
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Name: Web Admin | webmaster@praxis-fortbildung.de |
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Hallo, wir freuen uns auf Ihre Beiträge.   |
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