BR-Arbeit 4 – Grdl.: Soziale Angelegenheiten
Beteiligungsrechte, Initiativrecht, Informationsrechte,
-pflichten, Mitbestimmungsfelder in soz. Angelegenheiten; Beteiligungsverfahren; BV’en verhandeln, E-Stelle
Seminar zu: §§ 87 – 88, 76 - 77 BetrVG; u. a.
Die Möglichkeiten des Betriebsrats, den Betriebsablauf mitzugestalten, sind gerade im sozialen Bereich groß.
Deshalb gilt § 87 BetrVG als das "Herz" der Betriebsratsarbeit. Er eröffnet den Betriebsräten viele Möglichkeiten, in den Angelegenheiten mitzubestimmen, die ein Arbeitsverhältnis maßgeblich prägen, z. B. Arbeitszeit und Urlaubsplanung. Sinnvolle Regelungen entscheiden hier mit über die Arbeitszufriedenheit und damit über ein Stück Lebensqualität, verbringen doch viele Arbeitnehmer einen großen Teil ihrer Zeit im Betrieb. Im Bereich der sozialen Angelegenheiten kann der Betriebsrat die Initiative ergreifen und eigene Regelungsvorschläge in Verhandlungen einbringen. Der Arbeitgeber darf hier keine Maßnahmen vornehmen, bevor das Verfahren der Mitbestimmung abgeschlossen ist. Neben der rechtlichen Kompetenz ist die Konfliktlösungs-Kompetenz der Betriebsräte gefordert.
Inhalt des Seminars ist die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach §§ 87 ff. BetrVG und ihre Durchsetzung mit den Mitteln des Betriebsverfassungsgesetzes.
Aus dem Seminarinhalt:
- Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in der Betriebsverfassung
- Informationsrechte des Betriebsrats
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Das Initiativrecht des Betriebsrats
- Mitbestimmungsfelder in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer/-innen im Betrieb
- Arbeitszeit
- Urlaubsregelungen
- technische Einrichtungen zur Leistungs-/Verhaltenskontrolle
- Arbeitsunfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Sozialeinrichtungen
- Lohn- und Prämiengestaltung
- betriebliches Vorschlagswesen
- Grundsätze für die Durchführung von Gruppenarbeit - Betriebsvereinbarung
- Grundlagen
- erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Zielfindung und Forderungsfestlegung
- Durchsetzungsmöglichkeiten, -strategien
- Verhandlungen vorbereiten und führen
- Konfliktlösungsstrategien - Beteiligungsverfahren und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Informationen sammeln
- systematisch vorgehen
- Informationen weitergeben
- Verhandlungen vorbereiten, durchführen, nachbereiten
- Einigungsstelle - Mitbestimmungs-, Mitwirkungsrechte gerichtlich durchsetzen
Zielgruppe: BR SfK SV
Das Seminar richtet sich auch an Ersatzmitglieder, die häufig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit verhinderte Mitglieder vertreten. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 96 Abs. 4 SGB IX als notwendiges Wissen zur Durchführung der Arbeit erforderlich sind.
Wir empfehlen den Besuch des Seminars BR-Arbeit 1 oder ähnliche Qualifizierungen bzw. vergleichbaren Wissensstand vor Besuch des Seminars.
Seminardauer: 5 Tage
Seminarbeginn: erster Tag 14 Uhr
Seminarende: letzter Tag 13 Uhr
Seminargebühr: 990,00 EUR zzgl. MwSt. zzgl. Kosten für Hotel und Tagungspauschale
Folgen Sie uns:


