BR-Arbeit 5 – Grdl.: Aus-/Weiter-/Fortbildung, sonst. Beteiligungsrechte
Umfang der Mitbestimmung nach §§ 96 - 98 BetrVG; Förderung und Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie 2019 der Bundesregierung in Betrieben/Unternehmen; Zielbestimmung, Forderungen aufstellen, Vorgehen; sonstige Beteiligungsrechte
Seminar zu: §§ 96 – 98 BetrVG; BBiG; u. a.
"Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr". Das ist vorbei. Das Prinzip, in der Schule, Hochschule oder in der Berufsausbildung für das Leben zu lernen, gilt nicht mehr. Die von den Unternehmen an die Arbeitnehmer/-innen gestellten Anforderungen bezüglich Wissen und Können für die tägliche Arbeit haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Neue Verfahrens- und Produktionstechniken, „Computerisierung“ der Arbeitswelt und die wachsenden Ansprüche der Unternehmen hinsichtlich der Team- und Kommunikationsfähigkeit machen eine gezielte Bildungspolitik durch die Interessenvertretung immer wichtiger. Deshalb ist auch die Förderung und Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie 2019 der Bundesregierung in der Dienststelle von der Interessenvertretung eng zu begleiten. Von den Beschäftigten wird ein hohes Maß an Lern- und Weiterbildungsbereitschaft erwartet.
Lebenslanges Lernen ist heute gefordert. Hohe Qualifikation ist ein wichtiger Beitrag zur Beschäftigungssicherung. Alle Bereitschaft läuft aber ins Leere, wenn Unternehmen die Berufsaus-, Fort- und Weiterbildung nicht oder nicht ausreichend fördern.
Im Seminar beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten des Betriebsrats, die berufliche Bildung zu fördern und auf die Durchführung (Erstausbildung und Weiterbildung) verstärkt Einfluss zu nehmen.
Eine Übung zur praktischen Vorbereitung der Tätigkeit als Betriebsrat ist die Suche nach geeigneten Fortbildungen und Veranstaltern für Fortbildungen als Voraussetzung für erfolgreiche Beratungsinitiativen des Betriebsrats beim Arbeitgeber.
Aus dem Seminarinhalt:
- Betriebliche Berufsbildung
- Erstausbildung
- Aus-, Weiter-, Fortbildung - Umfang, Stellenwert und Erfahrung mit betrieblicher Berufsbildung
- Bedeutung betrieblicher Berufsbildung in der Praxis der Betriebsratsarbeit
- Berufliche Qualifizierung und personelle Maßnahmen zu Rationalisierung, Versetzung etc.
- Berufsbildung und Beschäftigungssicherung – Initiativ- und Vorschlagsrechte des Betriebsrats (§ 92a BetrVG)
- Umfang der Mitbestimmung nach §§ 96 - 98 BetrVG
- Maßnahmen der beruflichen Bildung
- Förderung der Berufsbildung
- berufliche Erstausbildung
- Mitbestimmung bei Auszubildenden-Auswahl
- betriebliche Bildungsmaßnahmen
- überbetriebliche Bildungsmaßnahmen
- Berufsbildung im Betrieb als "Bausteinsystem"
- Mitbestimmung bei Teilnehmer/-innen-Auswahl - Förderung und Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie 2019 der Bundesregierung in der Dienststelle
- Zielbestimmung, Forderungsaufstellung und Vorgehen der Interessenvertretung
- Erarbeiten eines betrieblichen Maßnahmenplans zur besseren Nutzung von Qualifizierungsangeboten
- Beschäftigte gezielt einbeziehen
- Bildungsbeauftragte/r der Interessenvertretung
Zielgruppe: BR PR JAV SfK SV
Das Seminar richtet sich auch an Ersatzmitglieder, die häufig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit verhinderte Mitglieder vertreten. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG analog LPVG/LPersVG oder § 96 Abs. 4 SGB IX als notwendiges Wissen zur Durchführung der Arbeit erforderlich sind.
Wir empfehlen den Besuch des Seminars BR-Arbeit 1 oder ähnliche Qualifizierungen bzw. vergleichbaren Wissensstand vor Besuch des Seminars.
Das Seminar ist für den Besuch durch Betriebs- und Personalräte konzipiert, da die im Seminar behandelten Themen beide Interessenvertretungen gleichermaßen betreffen. Auf die Unterschiede in der Anwendung des BetrVG und BPersVG bzw. der LPVG/LPersVG weisen wir im Seminar ausdrücklich hin.
Seminardauer: 5 Tage
Seminarbeginn: erster Tag 14 Uhr
Seminarende: letzter Tag 13 Uhr
Seminargebühr: 990,00 EUR zzgl. MwSt. zzgl. Kosten für Hotel und Tagungspauschale
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