BR-Arbeit 6 – Grdl.: Umstrukturierungsfolgen mitgestalten
Betriebsänd./-übergang; Interessenausgl., Sozialplan, Nachteilsausgleich, Verhandlungen, E-Stelle; Betriebsbedingte Kündigungen, Sozialauswahl, Massenentlassungsschutz, Fördermöglichkeiten
Seminar zu: §§ 111 – 113 BetrVG; u. a.
Weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen (Globalisierung), rasanter technischer Wandel (Internet, Intranet und Social Media, Information über Suchmaschinen, Wikipedia) und betrieblich-organisatorische Veränderungen können Arbeitslosigkeit, berufliche und finanzielle Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen mit sich bringen. Mit solchen unternehmerischen Entscheidungen werden Betriebsräte in immer kürzeren Abständen konfrontiert.
Im Dialog mit den Arbeitgebern können Betriebsräte diesen Wandel im Interesse der Beschäftigten beeinflussen und Alternativen zum Personalabbau aufzeigen. Im Interessenausgleich wird dann die Umsetzung und Durchführung der Umstruktrurierung dokumentiert. Wenn trotzdem Arbeitsplatzabbau, berufliche und finanzielle Nachteile drohen, kann nur der Betriebsrat einen Sozialplan als letztes Mittel verhandeln und abschließen, um die negativen Folgen der Betriebsänderung für die Beschäftigten zu mildern. Hierbei liegt der Schwerpunkt nicht mehr nur auf der Regelung von Abfindungen, sondern zunehmend auf Möglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Qualifizierungen.
Das Grundlagenseminar bietet den Einstieg in die Thematik und vermittelt einen Überblick über die Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen.
Für Betriebsräte, die aktuell mit Betriebsänderungen konfrontiert sind oder in absehbarer Zeit sein werden, empfehlen wir zur Vertiefung den Besuch unserer Seminare zu Interessenausgleich und Sozialplan gestalten.
Aus dem Seminarinhalt:
- Betriebsänderungen und Umstrukturierung
- wirtschaftliche Ursachen
- Auswirkungen auf Arbeitnehmer/-innen und deren Interessen - Was sind Betriebsänderungen?
- Einschränkung, Stilllegung, Verlagerung von Betrieben oder Betriebsteilen
- Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben
- grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation des Betriebszwecks, der Betriebsanlagen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren - Betriebsänderung und Betriebsübergang
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Voraussetzung für die Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
- "erhebliche" Teile der Belegschaft
- Anspruch auf rechtzeitige, umfassende Unterrichtung
- Hinzuziehung eines Beraters oder Sachverständigen
- Folgen unterlassener Beteiligung
- Früherkennung von Betriebsänderungen - Interessenausgleich
- Zweck, Inhalt, Verfahren u. Wirkung
- Hinweise für die Erstellung - Sozialplan
- Zweck, Inhalt, Verfahren u. Wirkung
- Hinweise für die Erstellung - Nachteilsausgleich
- Zweck, Gegenstand, Verfahren u. Wirkung
- die Abfindungsklage - Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Einigungsstellenverfahren
- Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
- Massenentlassungsschutz und Fördermöglichkeiten
- Sozial-/steuerrechtliche Folgen für Arbeitnehmer/-innen
- Wahrnehmung von Beteiligungsrechten im Vorfeld von Betriebsänderungen zur Milderung von deren Folgen
- Information, Beteiligung und Beratung der Arbeitnehmer/-innen
Zielgruppe: BR SfK SV
Das Seminar richtet sich auch an Ersatzmitglieder, die häufig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit verhinderte Mitglieder vertreten. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 96 Abs. 4 SGB IX als notwendiges Wissen zur Durchführung der Arbeit erforderlich sind.
Wir empfehlen den Besuch des Seminars BR-Arbeit 1 oder ähnliche Qualifizierungen bzw. vergleichbaren Wissensstand vor Besuch des Seminars.
Vorabendanreise ist möglich und empfiehlt sich bei weiterer Anreise.
Seminardauer: 5 Tage
Seminarbeginn: erster Tag 9 Uhr
Seminarende: letzter Tag 16 Uhr
Seminargebühr: 1.190,00 EUR zzgl. MwSt. zzgl. Kosten für Hotel und Tagungspauschale
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