Arbeitsrecht 1 – Einführung, Arbeitnehmer-Schutzrechte
Unterschiede Arbeits-/Dienstverhältnis; Grundbegriffe des Arbeitsrechts kennen und verstehen, Bedeutung von staatlichen, tarifvertraglichen, betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlichen Normen, Übersicht über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Normen und deren Regelungsinhalte, EU-Recht, Rechtsprechung, PrävG, DIN SPEC 91020, ISO 45001 u. a.
Seminar zu: GG; BGB u. a.; Arbeitsgesetze; SGB
Das Seminar bietet arbeitsrechtliches Grundlagenwissen und vermittelt einen Einblick in die juristische Denkweise. Es behandelt Entstehung, Funktion und Zweck des Arbeitsrechts und stellt seine Bedeutung als Schutzrecht für die Arbeitnehmer/-innen und damit als Grundlage für die Arbeit der Interessenvertretung dar. Dabei werden arbeitsrechtliche Begriffe anhand von praktischen Beispielen in Verbindung mit den Mitwirkungsmöglichkeiten der Interessenvertretung erläutert. Das gibt einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften und vermittelt Kenntnisse im Umgang mit einschlägigen Gesetzen, Kommentaren und gerichtlichen Entscheidungen. Zudem werden die Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit anschaulich und nachvollziehbar dargestellt. Der Besuch eines Arbeitsgerichts und die Teilnahme an einem Güte- bzw. Kammertermin gibt die Möglichkeit, Gerichtsverfahren unter sachkundiger Begleitung und entsprechender Erläuterung zu erleben und zu erfahren.
Aus dem Seminarinhalt:
- Entstehung, Bedeutung und Funktion des Arbeitsrechts
- Grundbegriffe des nationalen Arbeitsrechts
- Recht auf Arbeit?
- Abgrenzung: Individual- zu Kollektivarbeitsrecht
- Rechtsquellen
- Rangordnung der Rechtsquellen: Ordnungs- und Günstigkeitsprinzip
- Übersicht über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Regelungsinhalte mit vielen Beispielen für das Handeln von Interessenvertretungen in Betrieb/Unternehmen, Dienststellen
- Bedeutung von Tarifvertrag, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Anspruchsgrundlagen - Mitbestimmung in Unternehmen in Aufsichtsräten und Berwaltungsräten
- Tarifvertragsrecht
- Koalitionsfreiheit und Tarifvertrag
- Zustandekommen
- Inhalt: Lohn, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen
- Wirkung: was, für wen
- Unabdingbarkeit
- Öffnungsklauseln für ein Handeln der Interessenvertretungen
- Realisierung, Beendigung
- Haustarifverträge, Arbeitskampfrecht
- Friedenspflicht, Streikrecht, Aussperrung - Mitbestimmung in Betrieben/Dienststellen versus individualrechtliches Handeln
- Einführung in die Grundlagen gerichtlicher Verfahren
- Aufbau, Zuständigkeit, Verfahrensablauf der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Aufbau, Zuständigkeit, Verfahrensablauf der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Beschluss-, Urteils-, Verwaltungsgerichtsverfahren
- Strategien der Interessenvertretung zur Vermeidung des Rechtswegs
- Forderungen, Scheitern der Verhandlung und die Folgen
- wann kann, wann soll, wann muss die Interessenvertretung den Rechtsweg beschreiten
- Einbeziehung, Information der Belegschaft - Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
- Arbeitsrecht der EU und Bedeutung für das nationale Arbeitsrecht
- Rechtsprechung zu den Themen des Seminars
Zielgruppe: BR PR JAV SfK SV
Das Seminar richtet sich auch an Ersatzmitglieder, die häufig und mit einer gewissen Regelmäßigkeit verhinderte Mitglieder vertreten. Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG analog LPVG/LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX als notwendiges Wissen zur Durchführung der Arbeit erforderlich sind.
Seminardauer: 5 Tage
Seminarbeginn: erster Tag 14 Uhr
Seminarende: letzter Tag 13 Uhr
Seminargebühr: 990,00 EUR zzgl. MwSt. zzgl. Kosten für Hotel und Tagungspauschale
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