Entgeltsysteme und Gehaltsstrukturen
Das kann die Int.-Vertret. tun damit Entgeltsysteme und Gehaltsstrukturen transparent und gerecht werden, Eingruppierungsgrundsätze, Entgeltfestsetzung, sonstige Zuwendungen wie Dienstwagen, Incentives, Mitarbeiterrabatte u. a., Eckpunkte für BV/DV
Seminar zu: §§ 80, 87 (1) Nr. 10,11 BetrVG; §§ 68, 75 (3) Nr. 4 BPersVG analog LPVG/LPersVG; MVG-EKD; MAVO
Das Entgelt (Lohn oder Gehalt), das Arbeitnehmer/-innen/Beschäftigte für ihre Arbeit erhalten, sichert ihren Lebensunterhalt für ihren Lebensentwurf. Für eine gerechte und transparente Entlohnung zu sorgen ist deshalb Aufgabe der Interessenvertretung in Betrieben/Dienststellen. Vor allem aber in den Bereichen, in denen überhaupt kein Tarifvertrag gilt oder kein Tarifvertrag unmittelbar gilt.
Aber auch in solchen Betrieben/Dienststellen mit geltendem Tarifvertrag... Hier geht es vor allem um die richtige Anwendung des Tarifvertrags und evtl. Regelungen für die außertariflich Beschäftigten.
Während im Geltungsbereich eines Tarifvertrages die Mitbestimmung der Interessenvertretung auf die gerechte Verteilung von Zulagen, Boni, Prämien etc. beschränkt ist, umfasst sie dort, wo ein Tarifvertrag nicht gilt oder wie auch immer analog gelten soll, das gesamte Entgeltsystem.
Im Seminar stellen wir Ihnen verschiedene Entgeltsysteme und -strukturen vor.
Für tariflose Betriebe/DSt. erfahren Sie, wie Tarifverträge auch analog angewendet werden.
Zudem erarbeiten wir anhand praktischer Beispiele aus Ihrem Arbeitsalltag Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarungen.
Wir empfehlen den Besuch unserer aufbauenden Seminare Soziale Leistungen und Absicherungen und Zulagen u. ä. Zuwendungen, Boni und Prämien, Zielvereinbarungen im Anschluss an dieses Seminar.
Aus dem Seminarinhalt:
- Arbeitsrechtliche Grundlagen
- Tarifvertragsrecht
- Tarifvorrang
- Arbeitsvertrag
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Entgeltregelungen im Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung betrieblicher Vergütungssysteme
- Entlohnungsgrundsätze
- Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung
- Änderung bestehender Entlohnungssysteme
- Anrechnung von Tariferhöhungen
- Widerruf übertariflicher Leistungen
- Einblicksrecht in die Lohn- und Gehaltsliste
- Durchsetzungsmöglichkeiten
- Einigungsstelle - Entgeltsysteme in Betrieben/Dienststellen ohne Tarifbindung
- Lohn- und Gehaltsgruppen
- Tätigkeitsbeschreibungen
- Zuordnung der Tätigkeiten zu Entgeltgruppen - Eingruppierungsgrundsätze
- Entgeltfestsetzung - Sonstige Zuwendungen
- Dienstwagen
- Incentives
- Mitarbeiterrabatte - Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Zielgruppe: BR PR JAV SV MAV
Mitglieder/Ersatzmitglieder in Gremien, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anstreben, die nach BetrVG, BPersVG, LPVG/LPersVG, SGB, MVG-EKD, MAVO erforderlich sind
Seminardauer: 5 Tage
Seminarbeginn: erster Tag 14 Uhr
Seminarende: letzter Tag 13 Uhr
Seminargebühr: 1.090,00 EUR zzgl. MwSt. zzgl. Kosten für Hotel und Tagungspauschale
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